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APOTHEKE | Steuer & Recht |
Die Arbeitsgemeinschaft von Reha-Hilfsmittelverbänden (Arge) hat sich aufgelöst, nachdem das Bundeskartellamt gegen ihre wettbewerbswidrigen Praktiken vorgegangen ist. In einer bahnbrechenden Entscheidung hat das Bundeskartellamt den führenden deutschen Anbietern von Reha- und Pflegehilfsmitteln abgemahnt und sie dazu verpflichtet, ihre Preise gegenüber den Krankenkassen nicht mehr zu koordinieren. Dies beendet eine langjährige illegale Preisabsprache, die von der Arge koordiniert wurde, wie die Kartellbehörde heute bekanntgab.
Die Arge, bestehend aus verschiedenen Reha-Hilfsmittelverbänden und Organisationen, hatte den Zweck, den Wettbewerb bei den Preisen für Hilfsmittel gegenüber den Krankenkassen einzuschränken, erklärte der Behördenpräsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt. Das Bundeskartellamt intervenierte zügig und führte zur Auflösung der Arge. Die betroffenen Verträge wurden gekündigt oder aufgehoben. Zu den Mitgliedern der Arge gehörten bedeutende Organisationen wie der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT), Verbundgruppen wie RehaVital und Ketten wie Sanitätshaus Aktuell.
Behördenpräsident Mundt betonte die Bedeutung von Verhandlungen durch Arbeitsgemeinschaften oder Verbände für eine effiziente Versorgung, wie sie gesetzlich vorgesehen sind. Gleichzeitig warnte er davor, dass der Preiswettbewerb auf Verbandsebene nicht durch illegale Absprachen eingeschränkt werden dürfe. "Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Verbraucher von fairen Preisen und einem echten Wettbewerb profitieren", erklärte Mundt.
Die Arge hatte eine nahezu monopolartige Position in den Verhandlungen mit den Krankenkassen, da sie landesweit etwa 80 Prozent der Standorte für reha-technische Hilfsmittel repräsentierte. Die Mitglieder der Arge hatten gemeinsam Preisaufschläge von den Krankenkassen gefordert und dies mit gestiegenen Kosten aufgrund der Corona-Pandemie begründet, ohne jedoch die tatsächlichen Kostensteigerungen zu berücksichtigen.
Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im März 2022 eingeleitet und im Januar 2023 eine Abmahnung an die Mitglieder der Arge verschickt, die letztendlich zu deren Auflösung führte.
Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik reagierte auf die Entscheidung des Bundeskartellamts mit einer Stellungnahme, in der betont wurde, dass er auch weiterhin Verträge mit den Kostenträgern verhandeln und abschließen könne, um die wohnortnahe Versorgung durch seine Mitgliedsunternehmen zu gewährleisten. Die Auflösung der Arge bedeutet somit nicht das Ende der Versorgung mit Reha-Hilfsmitteln, sondern vielmehr einen Schritt hin zu mehr Transparenz und Wettbewerb in diesem wichtigen Sektor des Gesundheitswesens.
Die Entscheidung des Bundeskartellamts, gegen die illegalen Preisabsprachen bei Reha-Hilfsmitteln vorzugehen und die Arbeitsgemeinschaft von Reha-Hilfsmittelverbänden (Arge) aufzulösen, ist ein bedeutender Schritt in Richtung fairer Wettbewerb und Transparenz im Gesundheitssektor. Die Auflösung der Arge beendet eine lange Zeit bestehende illegale Praxis, bei der führende deutsche Anbieter von Reha- und Pflegehilfsmitteln ihre Preise koordinierten, um sich gegenüber den Krankenkassen durchzusetzen.
Die monopolartige Position der Arge bei den Verhandlungen mit den Krankenkassen hatte zu überhöhten Preisen geführt, die letztendlich von den Versicherten und Steuerzahlern getragen wurden. Dieser Schritt des Bundeskartellamts wird dazu beitragen, die Preise fairer zu gestalten und sicherstellen, dass die tatsächlichen Kosten für die Gesundheitsversorgung berücksichtigt werden.
Es ist erfreulich zu sehen, dass die Behörden eine klare Botschaft aussenden: Illegale Absprachen und Monopole werden im Gesundheitssektor nicht toleriert. Dies ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass die Gesundheitsversorgung für alle Bürgerinnen und Bürger bezahlbar und fair bleibt. Es ist nun an den verbleibenden Akteuren in der Branche, sicherzustellen, dass sie in Zukunft nach den Regeln und im besten Interesse der Patienten handeln.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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