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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Kommentar zu den Folgen des ALBVVG
Gemäß der Auslegung des BMG sieht das Lieferengpassgesetz vor, dass die Apotheken bei der Arzneimittelauswahl bezüglich des Herstellers wieder die Auswahlkaskade berücksichtigen müssen - wie vor der Pandemie. Das belastet die Apotheken, denn die Regel führt zu mehr Aufwand und ist unflexibel. Zudem behindert sie eine vorsorgliche Lagerhaltung gegen Lieferengpässe, erklärt DAZ-Redakteur Dr. Thomas Müller-Bohn in einem Kommentar.
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