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  • 30.10.2023 – Die Alternative gegen Lauterbachs
    30.10.2023 – Die Alternative gegen Lauterbachs "Light-Filialen"
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | In der anhaltenden Debatte über die künftige Ausgestaltung der Apothekenversorgung in Deutschland kristallisieren sich immer deutlichere...

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ApoRisk® Nachrichten - Apotheke:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Die Alternative gegen Lauterbachs "Light-Filialen"

 

Zweigapotheken im Fokus des Streits zwischen Lauterbach und ABDA

In der anhaltenden Debatte über die künftige Ausgestaltung der Apothekenversorgung in Deutschland kristallisieren sich immer deutlichere Alternativvorschläge zum Plan von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) heraus. Lauterbachs Vorstoß zur Förderung sogenannter "Light-Filialen," welche auf Labor, Notdienst und approbiertes Personal verzichten, stößt auf anhaltenden Widerstand, da der Minister an seinen Plänen festhält. Anstelle dessen präsentiert die ABDA, die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, einen alternativen Plan B, der auf die Stärkung von Filial- und Zweigapotheken abzielt.


Laut Lauterbachs Eckpunktepapier sollen die Voraussetzungen für die Gründung von Filial- und Zweigapotheken, insbesondere in strukturschwachen Regionen, erleichtert werden. Dies würde unter anderem bedeuten, dass räumliche Anforderungen abgemildert werden, wodurch die Pflicht zur Vorhaltung eines Labors, eines Rezepturherstellungsplatzes und eines Notdienstzimmers entfallen würde. Die ABDA lehnt derartige Lockerungen vehement ab und argumentiert, dass sie nicht zur flächendeckenden Versorgung beitragen würden, sondern im Gegenteil eine qualitativ schlechtere Versorgung zur Folge hätten.

Ein zentrales Argument der ABDA ist, dass die Möglichkeit zur Führung von Zweigapotheken bisher kaum genutzt wird. Dies ist zum Teil auf historische Restriktionen zurückzuführen, da Apotheker in der Vergangenheit nur eine einzige Apotheke betreiben durften. Mit der Einführung von Filialapotheken hat sich diese Betriebsform in den Hintergrund gedrängt, und die Anzahl der Zweigapotheken bleibt seit Jahren stabil niedrig.

Dennoch könnte die Debatte über Zweigapotheken im Gesetzgebungsprozess von erheblicher Bedeutung sein, da diese Betriebsform streng reguliert ist und die Einführung neuer Geschäftsmodelle erschwert. Die ABDA betont, dass Zweigapotheken nur unter spezifischen Bedingungen eröffnet werden dürfen, beispielsweise wenn ein Notstand in der Arzneimittelversorgung vorliegt. Dies schließt die Bereithaltung eines Nachtdienstzimmers ein, während ein eigenes Laboratorium nicht erforderlich ist.

Die genaue Ausgestaltung der geplanten Regulierungen und ob die vorgeschlagenen Lockerungen ausschließlich Zweigapotheken betreffen, bleibt unklar. Auch das Genehmigungsverfahren könnte sich als komplex erweisen, wie bereits Erfahrungen mit Rezeptsammelstellen gezeigt haben.

Die ABDA hat sich bislang nicht zum Stand der Verhandlungen geäußert, unterstreicht jedoch, dass sie ihre differenzierten Argumente dem Gesundheitsministerium zur Prüfung vorgelegt hat. Somit bleibt die Diskussion über die Zukunft der Apothekenversorgung in Deutschland vorerst ungelöst.

 
Kommentar:

Die Debatte um die Zukunft der Apothekenversorgung in Deutschland offenbart eine zutiefst gespaltene Meinung über die beste Herangehensweise. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbachs Vorschlag, "Light-Filialen" ohne Labor, Notdienst und approbiertes Personal zu fördern, stößt auf erheblichen Widerstand. Der Minister argumentiert, dass diese Maßnahme die Apothekenlandschaft diversifizieren und den Zugang zu Medikamenten in strukturschwachen Gebieten verbessern würde. Doch die ABDA sieht dies anders und plädiert stattdessen für die Stärkung von Filial- und Zweigapotheken, die ihrer Meinung nach eine qualitativ bessere Versorgung gewährleisten.

Ein Hauptstreitpunkt ist die Frage, ob Zweigapotheken tatsächlich eine brauchbare Lösung darstellen. Historisch bedingt sind sie in den Hintergrund gerückt, und ihre Anzahl bleibt niedrig. Dennoch könnte gerade hier die Debatte eine entscheidende Rolle spielen, da sie strenge Regulierungen aufweisen und neue Geschäftsmodelle erschweren. Die ABDA betont, dass Zweigapotheken nur unter bestimmten Voraussetzungen eröffnet werden dürfen, wenn ein Notstand in der Arzneimittelversorgung vorliegt. Ob die geplanten Lockerungen tatsächlich zu einer besseren flächendeckenden Versorgung führen können, bleibt unklar.

Der Streit um die Zukunft der Apothekenversorgung zeigt einmal mehr die Herausforderungen und Uneinigkeit bei der Gesundheitspolitik in Deutschland. Es wird spannend sein zu sehen, wie die Verhandlungen zwischen dem Gesundheitsministerium und der ABDA fortschreiten und welcher Weg letztendlich gewählt wird, um die bestmögliche Arzneimittelversorgung für die Bevölkerung zu gewährleisten. Die Diskussion ist noch lange nicht abgeschlossen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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