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  • 27.10.2023 – Parship-Urteil: Vertragsverlängerungen oft unzulässig
    27.10.2023 – Parship-Urteil: Vertragsverlängerungen oft unzulässig
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Das OLG Hamburg hat eine von Parship bis Ende 2022 verwendete Klausel zur automatischen Vertragsverlängerung teilweise für unwirksam erklärt (Az....

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Parship-Urteil: Vertragsverlängerungen oft unzulässig

 

In einem wichtigen Gerichtsverfahren hat das Oberlandesgericht Hamburg (OLG Hamburg) in Bezug auf die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen die Dating-Plattform Parship ein Urteil gefällt. Das Gericht entschied, dass Parship die Verträge von Nutzer:innen nicht automatisch zwölf Wochen vor Ablauf verlängern darf, sofern die ursprüngliche Vertragslaufzeit bis zu einem Jahr beträgt. Diese Praxis wurde größtenteils als unzulässig erklärt. Das Urteil betrifft Verbraucher:innen, die bis Ende Februar 2022 Mitglied bei Parship wurden, da der Plattformbetreiber ab März 2022 aufgrund einer Gesetzesänderung seine AGB anpassen musste.

Die Musterfeststellungsklage wurde vom vzbv eingereicht und von 1.219 Verbraucher:innen unterstützt. Henning Fischer, Referent im Team Musterfeststellungsklagen beim vzbv, betonte die Bedeutung des Urteils und erklärte, dass es ein großer Erfolg für Parship-Nutzer:innen sei. Die automatische Vertragsverlängerung kann für Verbraucher:innen erhebliche finanzielle Belastungen bedeuten.

Das OLG Hamburg beanstandete auch die Kündigungsklausel von Parship. Die automatische Verlängerung von Sechs- und Zwölf-Monats-Verträgen wurde als unwirksam erklärt, und das Gericht folgte der Argumentation des vzbv. Es sei unzumutbar für die Mitglieder, mindestens zwölf Wochen vor Vertragsende kündigen zu müssen, insbesondere wenn sie keine weitere Verlängerung wünschen. In den Fällen von von Anfang an längeren Verträgen, üblicherweise 24 Monate, sei dies hinzunehmen.

Allerdings lehnte das OLG Hamburg das Recht auf fristlose Kündigung für Parship-Nutzer:innen ab. Der vzbv hatte argumentiert, dass ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen den Nutzer:innen und der Plattform bestehe, was eine fristlose Kündigung gemäß § 627 BGB ermöglichen sollte. Dies wurde jedoch vom Gericht abgelehnt. Der vzbv erwägt eine mögliche Revision, sobald die Urteilsgründe vorliegen.

Henning Fischer betonte, dass die Angelegenheit, ob Nutzer:innen von Parship ein fristloses Kündigungsrecht haben, letztendlich vor dem Bundesgerichtshof geklärt werden könnte. Aufgrund der sensiblen Natur der von den Nutzer:innen bereitgestellten Informationen sei ein solches Kündigungsrecht von großer Bedeutung.

 

Kommentar:

Das Urteil des OLG Hamburg in der Musterfeststellungsklage gegen Parship hat weitreichende Auswirkungen auf die Praktiken der Dating-Plattform und den Schutz der Verbraucher:innen. Die Entscheidung, dass Parship die Verträge von Nutzer:innen mit einer Erstlaufzeit von bis zu einem Jahr nicht automatisch um zwölf Wochen verlängern darf, ist ein wichtiger Schritt zum Schutz der Verbraucher vor finanziellen Belastungen und unerwünschten Vertragsverlängerungen.

Die Beanstandung der Kündigungsklausel für Sechs- und Zwölf-Monats-Verträge unterstreicht die Bedeutung von fairen und transparenten Vertragsbedingungen in der Online-Dating-Branche. Dennoch ist die Ablehnung des Rechts auf fristlose Kündigung für Parship-Nutzer:innen ein umstrittener Punkt, der eine mögliche Revision vor dem Bundesgerichtshof zur Folge haben könnte.

Die Entscheidung des OLG Hamburg zeigt auch die Relevanz von Musterfeststellungsklagen als Mechanismus, um die Interessen der Verbraucher zu schützen. In diesem Fall haben mehr als 1.200 Verbraucher:innen gemeinsam gegen unzulässige Vertragspraktiken gekämpft, was zu einer positiven Veränderung geführt hat. Es bleibt abzuwarten, wie sich dieses Urteil auf ähnliche Fälle und die Rechte der Verbraucher in der Online-Dating-Branche auswirken wird.

 

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