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  • 27.10.2023 – Leitentscheidungsverfahren beim Bundesgerichtshof – Gesetzentwurf
    27.10.2023 – Leitentscheidungsverfahren beim Bundesgerichtshof – Gesetzentwurf
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Der BGH soll künftig in bestimmten Fällen ein Leitentscheidungsverfahren durchführen können, um Zivilgerichte in Massenverfahren zu entlasten. D...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Leitentscheidungsverfahren beim Bundesgerichtshof – Gesetzentwurf

 

Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der es dem Bundesgerichtshof ermöglichen soll, in bestimmten Fällen ein Leitentscheidungsverfahren durchzuführen. Dieser Schritt soll dazu dienen, die Zivilgerichte bei Massenverfahren zu entlasten und die Effizienz des deutschen Justizsystems zu steigern. Der "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof" (20/8762) wurde kürzlich vorgestellt und sieht vor, dass das Verfahren dann zum Einsatz kommt, wenn eine Revision vor dem Bundesgerichtshof zurückgezogen wird oder ein Vergleich erzielt wird, was zu einer ausbleibenden höchstrichterlichen Entscheidung führt.

Die Begründung für diese Maßnahme liegt in der Vermeidung wiederholter Verfahren zu ähnlichen Sachverhalten vor den Instanzgerichten. Solche wiederholten Verfahren binden Ressourcen und Zeit, sowohl der Gerichte als auch der beteiligten Parteien. Das Leitentscheidungsverfahren zielt darauf ab, diese Herausforderung zu bewältigen und eine höchstrichterliche Klärung zu ermöglichen.

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