ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 26.10.2023 – Abbildungen von Zigarettenpackungen auf Ausgabeautomaten müssen gesundheitsbezogene Warnhinweise zeigen
    26.10.2023 – Abbildungen von Zigarettenpackungen auf Ausgabeautomaten müssen gesundheitsbezogene Warnhinweise zeigen
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Der BGH entschied, dass Abbildungen von Zigarettenpackungen auf den Auswahltasten von Warenausgabeautomaten an Supermarktkassen die gesetzlich vorge...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Abbildungen von Zigarettenpackungen auf Ausgabeautomaten müssen gesundheitsbezogene Warnhinweise zeigen

 

Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH), zuständig unter anderem für das Wettbewerbsrecht, hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass Abbildungen von Zigarettenpackungen auf den Auswahltasten von Warenausgabeautomaten an Supermarktkassen die gesetzlich vorgeschriebenen gesundheitsbezogenen Warnhinweise zeigen müssen.

Der Fall handelte von einem Verbraucherverein, der den Betreiber zweier Supermärkte in München verklagte. An den Kassen der Supermärkte wurden Zigarettenpackungen in Warenausgabeautomaten zum Kauf angeboten. Diese Zigarettenpackungen waren mit gesundheitsbezogenen Warnhinweisen versehen. Um eine Zigarettenpackung zu erwerben, mussten Kunden eine Taste am Automaten drücken, um die gewünschte Marke auszuwählen. Die Zigarettenpackung, die zuvor für den Kunden nicht sichtbar war, wurde dann von einer Ausgabevorrichtung auf das Kassenband befördert und von dort bezahlt.

Die entscheidende Frage in diesem Fall war, ob die Abbildungen auf den Auswahltasten der Automaten, die den Zigarettenpackungen ähnelten, ebenfalls gesundheitsbezogene Warnhinweise zeigen müssen.

BGH, Urteil I ZR 176/19 vom 26.10.2023

 

Kommentar:

Das Urteil des Bundesgerichtshofs in Bezug auf die Notwendigkeit, gesundheitsbezogene Warnhinweise auf den Auswahltasten von Zigarettenautomaten an Supermarktkassen anzuzeigen, ist ein bedeutender Schritt zur Durchsetzung der Verbraucherschutzrichtlinien im Zusammenhang mit Tabakerzeugnissen.

Die Entscheidung des BGH stellt klar, dass es erforderlich ist, gesundheitsbezogene Warnhinweise auf den Abbildungen von Zigarettenpackungen zu zeigen, die auf den Auswahltasten von Automaten angebracht sind. Dies ist ein wichtiger Schutzmechanismus, um sicherzustellen, dass Verbraucher stets über die gesundheitlichen Risiken des Tabakkonsums informiert sind.

Die Tatsache, dass der BGH in diesem Fall feststellte, dass der Verkauf von Zigaretten über Automaten, bei denen die Zigarettenpackung nicht sichtbar ist, nicht gegen die Tabakerzeugnisverordnung verstößt, ist ebenfalls von Bedeutung. Es zeigt, dass die Umsetzung der Vorschriften in der EU-Richtlinie 2014/40/EU in deutsches Recht eine genaue Prüfung erfordert und dass nicht alle Verkaufsmechanismen zwangsläufig denselben Regeln unterliegen.

Insgesamt ist dieses Urteil ein wichtiger Schritt zur Gewährleistung der Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher, insbesondere in Bezug auf Tabakprodukte. Es unterstreicht die Bedeutung der Transparenz und Information für Verbraucher und stellt sicher, dass gesundheitsbezogene Warnhinweise in relevanten Kontexten sichtbar und effektiv sind.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken