ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 26.10.2023 – BFH: Berechnung des Grundlohns bei steuerfreien Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit
    26.10.2023 – BFH: Berechnung des Grundlohns bei steuerfreien Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Der BFH nahm Stellung dazu, ob Beiträge des Arbeitgebers (Entgeltumwandlung) an eine Unterstützungskasse, die den Arbeitnehmern keinen Rechtsanspr...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

BFH: Berechnung des Grundlohns bei steuerfreien Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit

 

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem jüngsten Urteil, Aktenzeichen VI R 11/21, vom 10. August 2023, wichtige Klarstellungen zur Steuerfreiheit von Zuschlägen zur Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit getroffen.

In dem Urteil wurde festgestellt, dass der für die Bemessung der Steuerfreiheit von Zuschlägen maßgebliche Grundlohn der laufende Arbeitslohn ist, der dem Arbeitnehmer gemäß dem Arbeitsvertrag für die jeweilige regelmäßige Arbeitszeit im Lohnzahlungszeitraum zusteht. Dabei spielt es keine Rolle, ob und in welchem Umfang der Grundlohn dem Arbeitnehmer tatsächlich ausbezahlt wird.

Diese Entscheidung des BFH stellt sicher, dass Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit steuerfrei bleiben, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer den gesamten Grundlohn erhält oder nur einen Teil davon. Es gewährleistet eine gerechtere Besteuerung von Zuschlägen, die oft als Ausgleich für ungewöhnliche Arbeitszeiten gewährt werden.

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken