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Steuer & Recht |
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil das Recht von Patienten auf kostenlose Kopien ihrer Patientenakten bekräftigt, soweit dies in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) steht. Das Urteil erging in einem Fall, in dem ein Patient von seiner Zahnärztin Kopien seiner Patientenakte anforderte, um mögliche Haftungsansprüche geltend zu machen.
In dem Fall argumentierte die Zahnärztin, dass sie die Kosten für die Bereitstellung der Kopien von Patientenakten gemäß deutschem Recht dem Patienten in Rechnung stellen dürfe. Der Patient wiederum war der Ansicht, dass er Anspruch auf eine unentgeltliche Kopie seiner Akte hatte und wandte sich an die deutschen Gerichte. Diese reichten den Fall an den Europäischen Gerichtshof weiter, da die Entscheidung maßgeblich von der Auslegung der DSGVO abhängig war.
Der EuGH stellte in seinem Urteil fest, dass die DSGVO das Recht des Patienten verankert, eine erste Kopie seiner Patientenakte zu erhalten, in der Regel ohne zusätzliche Kosten. Ein Entgelt kann nur verlangt werden, wenn der Patient bereits eine kostenlose Kopie seiner Daten erhalten hat und erneut eine solche Kopie anfordert.
Die Zahnärztin wurde als Verantwortliche für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ihres Patienten angesehen. Daher war sie verpflichtet, eine erste Kopie der Daten kostenlos zur Verfügung zu stellen, und der Patient war nicht verpflichtet, seinen Antrag zu begründen. Selbst unter Berücksichtigung des Schutzes der wirtschaftlichen Interessen der Behandelnden dürfen nationale Vorschriften dem Patienten nicht die Kosten für eine erste Kopie seiner Akte auferlegen.
Zusätzlich bestätigte der EuGH, dass der Patient das Recht hat, eine vollständige Kopie der in seiner Patientenakte enthaltenen Dokumente zu erhalten, sofern dies zur Klärung der darin enthaltenen personenbezogenen Daten erforderlich ist. Dies schließt Informationen wie Diagnosen, Untersuchungsergebnisse, Arztberichte und Behandlungsdaten ein.
EuGH, Urteil C-307/22 vom 26.10.2023
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur kostenlosen Bereitstellung von Kopien von Patientenakten ist eine wichtige Entscheidung im Bereich des Datenschutzrechts und des Verbraucherschutzes. Es bestätigt das Recht von Patienten auf den Zugang zu ihren eigenen Gesundheitsdaten und legt fest, dass diese Kopien im Allgemeinen ohne zusätzliche Kosten bereitzustellen sind.
Diese Entscheidung trägt dazu bei, die Rechte der Patienten zu stärken und den Datenschutz im Gesundheitswesen zu fördern. Es stellt sicher, dass Patienten leichter auf ihre eigenen medizinischen Aufzeichnungen zugreifen können, was für die Überprüfung von Diagnosen, Behandlungen und möglichen Haftungsansprüchen von großer Bedeutung ist.
Die Entscheidung des EuGH betont auch die Rolle der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei der Gestaltung und Umsetzung von Rechtsvorschriften, die personenbezogene Gesundheitsdaten betreffen. Sie verdeutlicht, dass die DSGVO die Rechte und Interessen von Einzelpersonen in Bezug auf ihre Daten schützt und dass nationale Gesetze im Einklang mit diesen Grundsätzen stehen müssen.
Insgesamt ist diese Entscheidung ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Datenschutzes und der Verbraucherrechte im Gesundheitswesen und unterstreicht die Bedeutung des freien Zugangs zu eigenen medizinischen Aufzeichnungen.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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