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  • 25.10.2023 – Bundeskabinett beschließt Änderung des Funkanlagengesetzes – Das einheitliche Ladekabel kommt
    25.10.2023 – Bundeskabinett beschließt Änderung des Funkanlagengesetzes – Das einheitliche Ladekabel kommt
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Das Bundeskabinett hat der vom BMWK eingebrachten Änderung des Funkanlagengesetzes zugestimmt. Mit der Änderung des Funkanlagengesetzes wird die E...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Einheitliches Ladekabel kommt: Bundeskabinett stimmt Änderung des Funkanlagengesetzes zu

 

Das Bundeskabinett hat heute der vorgeschlagenen Änderung des Funkanlagengesetzes zugestimmt, die die Umsetzung der EU-Regulierung für ein einheitliches Ladekabel vorsieht. Die bedeutende Gesetzesänderung wird es Verbrauchern ermöglichen, künftig ein einheitliches Ladekabel für eine breite Palette von elektronischen Geräten zu verwenden. Bis Ende 2024 wird USB-C als der neue Standard für die Aufladung von Smartphones, Digitalkameras, Kopfhörern, Tablets, tragbaren Videospielekonsolen, Tastaturen, E-Readern, Navigationsgeräten, Headsets und tragbaren Lautsprechern vorgeschrieben, sofern sie über ein Kabel aufgeladen werden können. Ab 2026 wird dieser Standard dann auch für Notebooks verpflichtend sein.

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, kommentierte die Zustimmung des Bundeskabinetts und betonte die Vorteile der Gesetzesänderung: „Dank der EU-Einigung aus dem Sommer 2022, die wir jetzt in deutsches Recht umsetzen, ist Schluss mit dem Kabelsalat. Mit der Änderung des Funkanlagengesetzes sind die Tage des Chaos mit unterschiedlichen Ladekabeln für Smartphones, Tablets oder Notebooks gezählt. Das einheitliche EU-Ladekabel macht das Leben für Verbraucherinnen und Verbraucher zukünftig leichter – und deutlich weniger Elektroschrott hilft der Umwelt.“

Die Einführung eines einheitlichen Ladegeräts wird nicht nur die Verbraucherfreundlichkeit erhöhen, indem sie Ladeschnittstellen und Schnellladetechnologien harmonisiert, sondern auch zu weniger Elektronikabfall führen. Aktuell entstehen jährlich rund 11.000 Tonnen Elektroschrott allein aufgrund der verschiedenen Ladegeräte. Im Jahr 2020 wurden in der EU etwa 420 Millionen elektronische Geräte von Verbrauchern gekauft, und durchschnittlich besitzt jeder Verbraucher drei Ladegeräte, von denen er regelmäßig zwei verwendet.


Kommentar:

Die Zustimmung des Bundeskabinetts zur Änderung des Funkanlagengesetzes ist ein wichtiger Schritt in Richtung Vereinheitlichung und Umweltschutz. Das einheitliche Ladekabel wird das Leben der Verbraucher erheblich erleichtern und gleichzeitig dazu beitragen, Elektronikabfall drastisch zu reduzieren.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, hebt zurecht die Bedeutung dieser Gesetzesänderung hervor. Der Kabelsalat, den Verbraucher bisher erleben mussten, wird bald der Vergangenheit angehören. Smartphones, Tablets, Notebooks und andere elektronische Geräte werden ab 2024 alle mit dem gleichen USB-C-Standard aufgeladen, was die Handhabung und Kompatibilität erheblich verbessert.

Neben der Verbraucherfreundlichkeit ist der Umweltaspekt von großer Bedeutung. Die Reduzierung von Elektronikschrott ist ein Schritt in die richtige Richtung, um die Umweltauswirkungen der Elektronikindustrie zu minimieren. Dies ist ein weiteres Beispiel dafür, wie die Technologiebranche dazu beitragen kann, nachhaltigere Lösungen zu entwickeln.

Insgesamt ist die Änderung des Funkanlagengesetzes ein Gewinn für die Verbraucher und die Umwelt. Es zeigt, wie Regulierungen und Gesetzgebung dazu beitragen können, den Alltag zu verbessern und gleichzeitig umweltfreundlicher zu gestalten.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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