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  • 20.10.2023 – Energiesparziele bis 2030
    20.10.2023 – Energiesparziele bis 2030
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Am 20.10.2023 hat der Bundesrat ein Gesetz aus dem Bundestag gebilligt, das Einsparziele beim Energieverbrauch von öffentlichen Stellen und Unterne...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Energiesparziele bis 2030

 

In einer wegweisenden Entscheidung hat der Bundesrat am 20. Oktober 2023 ein Gesetz gebilligt, das die Energieeffizienz von öffentlichen Stellen und Unternehmen bis zum Jahr 2030 steigern soll. Die legislative Maßnahme wurde zuvor vom Bundestag verabschiedet und reagiert auf die Novellierung der europäischen Energieeffizienzrichtlinie.


Vorgaben für die öffentliche Hand:

Die neuen Bestimmungen sehen vor, dass Bund, Länder und Kommunen eine Vorreiterrolle in puncto Energieeffizienz übernehmen müssen. Jährlich sollen sie eine kumulierte Endenergieeinsparung von 2 Prozent erzielen und dazu Energie- und Umweltmanagementsysteme einführen. Bis 2030 sind ambitionierte Ziele gesetzt: Der Bund soll jährlich 45 Terawattstunden, die Länder 3 Terawattstunden Energie einsparen. Dies soll durch strategische Maßnahmen in den Bereichen Information, Beratung, Bildung und Förderung erreicht werden.

Register für energieintensive Unternehmen:

Eine weitere bedeutende Neuerung betrifft energieintensive Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden. Für sie ist die Einführung eines öffentlichen Registers sowie die Verpflichtung zur Implementierung von Energie- und Umweltmanagementsystemen vorgesehen. Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch ab 2,5 Gigawattstunden müssen innerhalb von drei Jahren konkrete Pläne zu wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen erstellen und öffentlich zugänglich machen.

Abwärme der Rechenzentren nutzen:

Im Fokus des Gesetzes steht auch die effizientere Nutzung von Rechenzentren. Bisher ungenutzte Potenziale in der Abwärmenutzung und effizienten Kühlung sollen durch Energieeffizienzmaßnahmen ausgeschöpft werden. Ein öffentliches Register für potenzielle Wärmelieferanten und Fernwärmeunternehmen ist geplant, ebenso wie die verstärkte Nutzung von erneuerbarem Strom.

Mehr Transparenz und Investitionen:

Das übergeordnete Ziel des Gesetzes besteht darin, dass öffentliche Einrichtungen und Unternehmen ihre Energieverbrauchsdaten transparenter machen und verstärkt in energieeffiziente Technologien investieren. Durch diese Maßnahmen sollen Kosteneinsparungen erzielt und der Klimaschutz gefördert werden, wie es in der offiziellen Gesetzesbegründung heißt.

Unterzeichnung – Verkündung – Inkrafttreten:

Das verabschiedete Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Bundesrat weist auf Kostenfolgen hin:

In einer begleitenden Entschließung betont der Bundesrat die umfangreichen Pflichten, die das neue Energieeffizienzgesetz für die Länder mit sich bringt. Diese beinhalten auch die Übertragung von Aufgaben an die Kommunen. Der Bundesrat appelliert daher an die Bundesregierung, die Länder bei der Finanzierung der Mehraufwendungen auf Landes- und kommunaler Ebene angemessen zu unterstützen, um eine kurzfristige Umsetzung des Gesetzes zu ermöglichen.

Zusätzlich fordert der Bundesrat, den Vollzug der Bußgeldvorschriften des Energieeffizienzgesetzes zentral durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu gewährleisten. Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet, die über den Zeitpunkt ihrer Bearbeitung entscheiden wird.

 
Kommentar:

Das verabschiedete Energieeffizienzgesetz markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Energiepolitik in Deutschland. Die festgelegten Ziele für die öffentliche Hand und energieintensive Unternehmen setzen klare Maßstäbe, die nicht nur die Effizienz steigern, sondern auch einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz leisten sollen.

Die Fokussierung auf Rechenzentren und die Nutzung bisher ungenutzter Potenziale in der Abwärmenutzung demonstrieren eine fortschrittliche Herangehensweise an die Herausforderungen der modernen Technologie. Durch die Einführung von Registern und die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien werden nicht nur Transparenz und Effizienz gefördert, sondern auch wichtige Schritte hin zu einer nachhaltigen, kohlenstoffarmen Zukunft unternommen.

Die Bedenken des Bundesrats bezüglich der finanziellen Belastung für die Länder und Kommunen sind verständlich. Die Bundesregierung sollte sicherstellen, dass die Umsetzung des Gesetzes nicht zu einer übermäßigen finanziellen Belastung führt, und finanzielle Unterstützung bereitstellen, um einen reibungslosen Prozess zu gewährleisten.

Insgesamt stellt das Energieeffizienzgesetz einen Meilenstein dar, der zeigt, dass Deutschland gewillt ist, energiepolitische Verantwortung zu übernehmen und innovative Lösungen für eine nachhaltige Zukunft voranzutreiben.

Von Engin Günder, Fachjournalist

Quelle: Bundesrat

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