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  • 20.10.2023 – Reformpläne zum Namensrecht – Länder nehmen Stellung
    20.10.2023 – Reformpläne zum Namensrecht – Länder nehmen Stellung
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Der Bundesrat hat sich am 20.10.2023 zu den Plänen der Bundesregierung für eine Modernisierung des deutschen Namensrechts geäußert.

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Bundesrat äußert Bedenken zu Namensrechtsreform der Bundesregierung

 

Der Bundesrat hat heute offiziell Stellung zu den Plänen der Bundesregierung bezüglich einer umfassenden Modernisierung des deutschen Namensrechts genommen. Die Länderkammer äußerte dabei insbesondere Bedenken bezüglich des vorgesehenen Inkrafttretens der Reform und forderte Änderungen, um den Standesämtern ausreichend Zeit zur Anpassung ihrer technischen Verfahren zu geben.


Der Kernpunkt des Gesetzentwurfs der Bundesregierung sieht vor, dass zukünftig sowohl Kinder als auch beide Ehegatten die Möglichkeit erhalten sollen, Doppelnamen zu führen. Dies markiert eine signifikante Änderung gegenüber der bisherigen Regelung, bei der lediglich der Geburtsname oder der aktuell geführte Name eines Ehegatten zum Ehenamen bestimmt werden konnte. Die Länderkammer hebt besonders hervor, dass eine solche Namenswahl erst nach gründlicher Überlegung und möglicherweise einer technischen Umstellung der Standesämter sinnvoll sei.

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzentwurfs betrifft die erleichterte Namensänderung für minderjährige Kinder aus geschiedenen Ehen. Insbesondere für Kinder, die den Ehenamen der Eltern als Geburtsnamen tragen und nun bei einem Elternteil leben, der den Ehenamen abgelegt hat, sollen die bürokratischen Hürden reduziert werden. Diese Änderung könnte das Leben vieler Kinder nach einer elterlichen Scheidung erleichtern und eine Anpassung an die veränderte Lebenssituation ermöglichen.

Des Weiteren plant die Bundesregierung, den Zwang zur Namensänderung nach einer Erwachsenenadoption aufzuheben. Dies könnte zu einer Entbürokratisierung und einer stärkeren Berücksichtigung der individuellen Wünsche und Identität der Betroffenen führen.

Ein nicht zu vernachlässigender Punkt in der Stellungnahme des Bundesrates betrifft die Anerkennung namensrechtlicher Traditionen der nationalen Minderheiten in Deutschland. Insbesondere Personen mit Migrationshintergrund sollen hierbei berücksichtigt werden. Der Bundesrat fordert jedoch eine Beschränkung auf Personen, die noch eine subjektive Verbindung zu dem betreffenden Sprach- und Kulturraum haben.

Der weitere Fortgang des parlamentarischen Verfahrens sieht vor, dass die Stellungnahme des Bundesrates der Bundesregierung übermittelt wurde, die nun eine Gegenäußerung verfassen wird. Der Bundestag wird in den kommenden Wochen über den Gesetzentwurf beraten, und nach seiner Verabschiedung wird der Gesetzesbeschluss zur abschließenden Beratung auf die Tagesordnung der Länderkammer gesetzt.

Insgesamt verdeutlicht die Stellungnahme des Bundesrates das komplexe Zusammenspiel von rechtlichen, kulturellen und bürokratischen Aspekten, die bei einer Reform des Namensrechts berücksichtigt werden müssen.

 
Kommentar:

Die Stellungnahme des Bundesrates zu den Namensrechtsreformplänen der Bundesregierung wirft wichtige Fragen zur Umsetzung und den potenziellen Auswirkungen auf. Die Forderung nach einem späteren Inkrafttreten, um den Standesämtern ausreichend Zeit zur technischen Anpassung zu geben, zeugt von einem realistischen Blick auf die praktischen Herausforderungen, die mit einer solchen Reform einhergehen.

Die geplanten Änderungen in Bezug auf die Namenswahl für Ehegatten und Kinder sind zweifellos bahnbrechend. Die Möglichkeit, Doppelnamen zu führen, könnte die individuelle Identität stärken, bringt jedoch auch komplexe administrative Fragen mit sich. Die Forderung nach einer gründlichen Überlegung und möglichen technischen Anpassungen der Standesämter ist hier mehr als berechtigt.

Die erleichterte Namensänderung für minderjährige Kinder aus geschiedenen Ehen könnte eine positive Veränderung für viele Familien bedeuten. Eine flexible Anpassung an veränderte Lebensumstände kann das Wohlbefinden der betroffenen Kinder fördern.

Die geplante Abschaffung des Zwangs zur Namensänderung nach einer Erwachsenenadoption ist ein weiterer Schritt in Richtung Respektierung der individuellen Entscheidungen und Identität der Betroffenen. Dies könnte zu einer bürokratischen Entlastung führen und die persönlichen Freiheiten stärken.

Die Forderung des Bundesrates, namensrechtliche Traditionen der nationalen Minderheiten und Personen mit Migrationshintergrund zu berücksichtigen, ist ein wichtiges Signal für kulturelle Vielfalt und Integration. Die Beschränkung auf Personen mit einer subjektiven Verbindung zu dem betreffenden Sprach- und Kulturraum könnte jedoch zu Diskussionen darüber führen, wie diese Verbindung definiert und gemessen wird.

Insgesamt verdeutlicht die Stellungnahme des Bundesrates die Komplexität des Themas und die Notwendigkeit, rechtliche Änderungen mit Bedacht und unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren vorzunehmen. Der weitere Verlauf des parlamentarischen Prozesses wird zeigen, inwieweit die vorgebrachten Bedenken und Vorschläge in die finale Gesetzgebung einfließen werden.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

 

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