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  • 19.10.2023 – Geschlechtsangleichende Operationen für non-binäre Personen derzeit keine Kassenleistung
    19.10.2023 – Geschlechtsangleichende Operationen für non-binäre Personen derzeit keine Kassenleistung
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Der Anspruch auf Kostenübernahme für eine geschlechtsangleichende Operation von Versicherten, die ihr Geschlecht weder als weiblich noch als männ...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Geschlechtsangleichende Operationen für non-binäre Personen derzeit keine Kassenleistung

 

Das Bundessozialgericht hat heute ein wegweisendes Urteil gefällt, das die Kostenübernahme für geschlechtsangleichende Operationen bei non-binären Personen betrifft. Gemäß dem Urteil des 1. Senats des Gerichts (Aktenzeichen B 1 KR 16/22 R) muss der Gemeinsame Bundesausschuss zunächst eine Empfehlung aussprechen, bevor die Krankenkassen die Kosten solcher Eingriffe übernehmen können. Die Entscheidung betrifft eine Person, die sich weder als Frau noch als Mann identifiziert und eine geschlechtsangleichende Operation anstrebte.

Die klagende Person, ursprünglich als Frau registriert, ließ ihren Vornamen und die Geschlechtsangabe im Geburtenregister ändern und beantragte die Kostenübernahme für die Entfernung der weiblichen Brust bei ihrer Krankenkasse. Die Operation wurde jedoch bereits durchgeführt, nachdem die Krankenkasse den Antrag abgelehnt hatte. Während das Sozialgericht die Krankenkasse zur Kostenerstattung verurteilte, wies das Landessozialgericht die Klage zurück.

Das Bundessozialgericht entschied, dass geschlechtsangleichende Operationen für non-binäre Personen Teil einer neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode sind. Die Anerkennung dieser Methode muss zuerst vom Gemeinsamen Bundesausschuss geprüft und empfohlen werden, bevor die Kostenübernahme durch die Krankenkassen erfolgen kann. Dieser Schritt spiegelt die Entwicklung der medizinischen Leitlinien wider, die die Vielfalt der Geschlechtsidentitäten, einschließlich non-binärer Identitäten, berücksichtigen. Das Gericht betonte, dass die Kriterien für die medizinische Notwendigkeit solcher Eingriffe nicht objektiv festgelegt werden sollten, sondern in Zusammenarbeit zwischen den Trans-Personen und ihren Behandelnden "partizipativ" bestimmt werden sollten.

Die Entscheidung des Bundessozialgerichts eröffnet eine Möglichkeit zur Überprüfung und Qualitätssicherung dieser neuen Methode durch den Gemeinsamen Bundesausschuss und trägt zur Vermeidung von möglichen Fehlentscheidungen bei. In Bezug auf bereits begonnene Behandlungen von Transsexuellen erwägt das Gericht Vertrauensschutz.

Weiterlesen: BundessozialgerichtLink

 

Kommentar:

Das Urteil des Bundessozialgerichts in Bezug auf die Kostenübernahme für geschlechtsangleichende Operationen bei non-binären Personen ist ein Meilenstein in der Anerkennung der geschlechtlichen Vielfalt und der Bedürfnisse von Trans-Personen. Es markiert einen Paradigmenwechsel im deutschen Rechtssystem, indem es die Bedeutung von partizipativen Entscheidungsprozessen und den Einfluss der Vielfalt der Geschlechtsidentitäten auf die medizinische Versorgung betont.

Die Forderung nach einer Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses, bevor die Krankenkassen die Kosten für geschlechtsangleichende Operationen übernehmen können, ist ein vernünftiger Schritt zur Sicherstellung, dass die neue Methode wirksam, notwendig und qualitativ hochwertig ist. Dies wird dazu beitragen, Trans-Personen vor potenziellen Fehlentscheidungen und unnötigen Eingriffen zu schützen.

Das Urteil des Bundessozialgerichts trägt dazu bei, die Rechte und Bedürfnisse non-binärer Personen in den Mittelpunkt der Diskussion zu stellen und zeigt, dass das Rechtssystem bereit ist, sich an die Entwicklungen in der medizinischen Versorgung und die Vielfalt der Geschlechtsidentitäten anzupassen. Es ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer inklusiveren und gerechteren Gesellschaft.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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