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  • 19.10.2023 – Stellungnahme zur Anerkennung der Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen
    19.10.2023 – Stellungnahme zur Anerkennung der Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Der DStV begrüßt grundsätzlich die Initiative der EU-Kommission zur Anerkennung der Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen. Allerdings müss...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Stellungnahme zur Anerkennung der Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen

 

Die EU-Kommission hat jüngst eine Initiative zur Anerkennung der Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen vorgestellt, die grundsätzlich auf Zustimmung stößt, jedoch auch wichtige Fragen aufwirft. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt die Initiative im Grundsatz, betont jedoch die Bedeutung der Einhaltung bestehender berufsrechtlicher Regelungen, insbesondere im Bereich der Steuerberatung.

In Anbetracht des anhaltenden Fachkräftemangels in verschiedenen Sektoren ist es von entscheidender Bedeutung, den europäischen Arbeitsmarkt für Fachkräfte aus Drittstaaten attraktiv zu gestalten. Daher plädiert der DStV für effiziente Verfahren zur Prüfung und Beurteilung der Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen, um sowohl Unternehmen als auch Bewerbern den Weg zu erleichtern. Beschleunigte und vereinfachte Anerkennungsverfahren sind nach Ansicht des DStV sinnvoll, sofern in bestimmten Berufsgruppen akuter Arbeitskräftemangel herrscht, wie in der IT-Branche, im Gesundheitswesen und in der Langzeitpflege.

Allerdings betont der DStV, dass diese Maßnahmen nicht auf alle Berufsgruppen zutreffen sollten. In den Kanzleien herrscht ein Fachkräftemangel, insbesondere bei qualifizierten Steuerfachangestellten und IT-Fachkräften. Daher begrüßt der DStV die Initiative zur Verbesserung des Arbeitsmarktes für IT-Fachkräfte, die eine Schlüsselrolle im digitalen Wandel der Kanzleien spielen.

Der DStV weist jedoch darauf hin, dass bei der Vereinfachung und Beschleunigung der Anerkennung von Qualifikationen aus Nicht-EU-Ländern die berufsrechtlichen Unterschiede der reglementierten Berufe sorgfältig berücksichtigt werden müssen. Bestehende berufsrechtliche Regelungen, die bereits für EU-Bürger gelten, sollten auch bei Fachkräften aus Drittstaaten Anwendung finden. Der DStV betont, dass beschleunigte Verfahren für Drittstaatsangehörige in der Steuerberatung in Deutschland keinen gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Mehrwert bieten und keine Ungleichbehandlung von EU-Bürgern und Drittstaatsangehörigen verursachen sollten.

Im Gegensatz dazu begrüßen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) die vorgeschlagenen Initiativen. Beschleunigte und vereinfachte Verfahren zur Anerkennung von Berufsqualifikationen erleichtern es KMU, internationale Fachkräfte einzustellen und Fachkräfte aus Drittstaaten oder anderen EU-Ländern anzuwerben.

Die Debatte über die Anerkennung von Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen wird weitergehen, und es ist entscheidend, einen ausgewogenen Ansatz zu finden, der den Bedürfnissen der verschiedenen Berufsgruppen und Interessengruppen gerecht wird.

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