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  • 19.10.2023 – Videoverhandlungen: BRAK nimmt Stellung zum Regierungsentwurf
    19.10.2023 – Videoverhandlungen: BRAK nimmt Stellung zum Regierungsentwurf
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Der Regierungsentwurf, mit dem der Einsatz von Videokonferenztechnik in Zivil- und Fachgerichten gefördert werden soll, bringt aus Sicht der BRAK e...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

BRAK begrüßt Verbesserungen im Regierungsentwurf zur Förderung von Videokonferenztechnik in Gerichtsverfahren

 

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat den Regierungsentwurf zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in Zivil- und Fachgerichten begrüßt, da er aus Sicht der BRAK gegenüber dem Referentenentwurf signifikante Verbesserungen bringt. Das Bundeskabinett beschloss den Regierungsentwurf Anfang Juni als Teil des Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten.

Eine der wesentlichen Änderungen, die die BRAK positiv hervorhebt, ist die Tatsache, dass Videoverhandlungen nun nicht mehr gegen den Willen der Parteien angeordnet werden können. Gerichte sollen jedoch weiterhin in der Lage sein, von den Parteien gewünschte Videoverhandlungen abzulehnen.

In ihrer Stellungnahme unterstützt die BRAK nachdrücklich die allgemeine Förderung von Videoverhandlungen, da sie dazu beitragen, Gerichtsverfahren zukunftssicher zu gestalten und das Digitalisierungsdefizit abzubauen. Sie erwartet auch eine Beschleunigung der Verfahren durch die vermehrte Nutzung von Videokonferenztechnik, da lange Anreisewege entfallen und die Anzahl von Verlegungsanträgen voraussichtlich abnehmen wird.

Trotz dieser positiven Grundhaltung äußert die BRAK weiterhin Kritik an den konkreten Regelungsvorschlägen. Bereits in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf hatte sie sich für ein Konzept von Videoverhandlungen ausgesprochen, bei dem die Dispositionsmaxime im Zentrum steht. Dies bedeutet, dass das Gericht nicht gegen den Willen beider Parteien eine Onlineverhandlung anordnen oder nicht durchführen kann. Die im Referentenentwurf enthaltene Anordnungsbefugnis des Gerichts mit Beschwerdemöglichkeit wurde aus Sicht der BRAK den Parteiinteressen nicht gerecht und hätte zu Verfahrensverzögerungen geführt.

Der Regierungsentwurf enthält entscheidende Verbesserungen, die zwar nicht ganz den ursprünglichen Forderungen der BRAK entsprechen, jedoch dem Schutz der Dispositionsmaxime hinreichend Rechnung tragen. Es ist nun vorgesehen, dass die Parteien Einspruch gegen die richterliche Anordnung einer Videoverhandlung erheben können, ohne dies begründen zu müssen, und dieser Einspruch führt unmittelbar dazu, dass die Verhandlung in Präsenz stattfindet. Videoverhandlungen gegen den Willen der Parteien sind damit nicht mehr möglich.

Die BRAK äußert jedoch Unverständnis darüber, dass die Freiheit der Parteien nicht gleichermaßen geschützt wird, wenn sie sich einvernehmlich für eine Onlineverhandlung aussprechen. Ihre bereits am Referentenentwurf geäußerte Kritik an diesem Punkt bleibt bestehen. Die BRAK argumentiert, dass das Gericht ausreichende Möglichkeiten zur Verfahrensleitung hat, ohne den einvernehmlichen Wunsch der Parteien nach einer Onlineverhandlung zu umgehen. Sie fordert daher nachdrücklich eine Regelung, die die Bindung des Gerichts an den Parteiwillen sicherstellt.

Die BRAK wird weiterhin aktiv am parlamentarischen Verfahren teilnehmen und ist als Sachverständige für die anstehende Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags am 18. Oktober 2023 geladen.

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