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  • 19.10.2023 – Genossenschaftsrecht: Gedämpfte Zustimmung der BRAK zu geplanter Reform
    19.10.2023 – Genossenschaftsrecht: Gedämpfte Zustimmung der BRAK zu geplanter Reform
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Das BMJ möchte die Rechtsform der Genossenschaft stärken und hat Eckpunkte für die geplante Reform vorgelegt. Die BRAK hat dazu Stellung genommen...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Bundesjustizministerium plant Reform zur Stärkung der Genossenschaften

 

Das Bundesjustizministerium hat einen Schritt unternommen, um die Rechtsform der Genossenschaft in Deutschland zu stärken. Mit der Veröffentlichung von Eckpunkten für eine geplante Reform möchte die Regierung die Attraktivität dieser Rechtsform erhöhen. Genossenschaften spielen eine wichtige Rolle im deutschen Wirtschaftsleben und sind ein wesentlicher Bestandteil des Koalitionsvertrags der Regierungsfraktionen, der gemeinwohlorientiertes Wirtschaften fördert.

Die vorgeschlagenen Eckpunkte für ein Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform zielen darauf ab, die Digitalisierung zu fördern und Schriftformerfordernisse abzubauen. Zudem soll die Gründung von Genossenschaften beschleunigt und die Rechtsform insgesamt attraktiver gemacht werden. Die geplanten Maßnahmen sollen auch dazu dienen, missbräuchliche Verwendungen der Genossenschaftsrechtsform zu verhindern, indem die Rechte und Pflichten der genossenschaftlichen Prüfungsverbände erweitert werden.

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat in einer Stellungnahme die vorgeschlagenen Maßnahmen grundsätzlich begrüßt. Allerdings äußerte sie Bedenken in Bezug auf die Wirksamkeit einiger der vorgeschlagenen Schritte. Insbesondere kritisierte die BRAK die Einführung einer Datenbank über genossenschaftliche Prüfungsverbände und die Verwendung von Formblättern für Gründungsgutachten. Sie argumentiert, dass diese Maßnahmen die Rechtsform der Genossenschaft nicht wesentlich stärken oder fördern. Die BRAK sieht in einigen Vorschlägen sogar eine mögliche Verschärfung der Bürokratie. Die Stellungnahme der BRAK enthält auch konkrete Anregungen für praxisgerechtere Regelungen.

Die geplante Reform der Genossenschaftsrechtsform wird somit weiterhin diskutiert, und es bleibt abzuwarten, welche Änderungen tatsächlich in das Gesetz zur Stärkung der Genossenschaften aufgenommen werden.

 

Kommentar:

Die Initiative des Bundesjustizministeriums zur Stärkung der Genossenschaftsrechtsform ist zweifellos ein Schritt in die richtige Richtung. Genossenschaften spielen eine entscheidende Rolle in der deutschen Wirtschaft und sind ein wichtiger Bestandteil des Koalitionsvertrags, der gemeinwohlorientiertes Wirtschaften fördert. Die geplanten Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung und zur Beschleunigung der Gründung von Genossenschaften sind lobenswert, da sie dazu beitragen können, diese Rechtsform für Unternehmen attraktiver zu gestalten.

Die Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) wirft jedoch berechtigte Fragen auf. Es ist wichtig sicherzustellen, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht nur die Bürokratie erhöhen, sondern tatsächlich dazu beitragen, Genossenschaften zu stärken und zu fördern. Ein kritischer Blick auf die Details der Reform ist daher notwendig, um sicherzustellen, dass sie ihren beabsichtigten Zweck erfüllt.

Die Debatte über die Reform der Genossenschaftsrechtsform ist noch nicht abgeschlossen, und es ist entscheidend, dass alle Interessengruppen gemeinsam an einer Lösung arbeiten, die die Genossenschaften in Deutschland weiterhin als wichtigen wirtschaftlichen Akteur unterstützt.

 

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