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Steuer & Recht |
Die Präsidentinnen und Präsidenten der obersten Verwaltungsgerichte in Bund und Ländern planen eine Überarbeitung des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Dieser Katalog dient der einheitlichen Praxis der Streitwertfestsetzung in verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat in einer Stellungnahme auf Anfrage des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) betont, dass eine Aktualisierung des Streitwertkatalogs dringend erforderlich ist, insbesondere aufgrund der Inflation der letzten Jahre.
Die BRAK betont, dass der Streitwertkatalog zuletzt im Jahr 2013 angepasst wurde und seitdem erhebliche Preissteigerungen verzeichnet wurden. Aus diesem Grund hält die Anwaltschaft eine Anhebung aller Streitwerte für angebracht. In ihrer Stellungnahme betont die BRAK, dass die Bearbeitung verwaltungsrechtlicher Mandate aufgrund umfangreicher Akteneinsichten, notwendiger Behördengänge und oft zeitintensiver Ortstermine deutlich aufwändiger ist als vergleichbare zivilrechtliche Rechtsstreitigkeiten. Dies führt dazu, dass die anwaltliche Begleitung der Verfahren zu den üblichen Gebührensätzen faktisch nicht kostendeckend ist.
Die BRAK fordert außerdem, dass die Anwaltschaft in der Streitwertkommission vertreten sein sollte, um ihre Erfahrungswerte einfließen zu lassen. Sie hebt hervor, dass der Streitwertkatalog 2013 auch in struktureller Hinsicht überarbeitungsbedürftig ist. Insbesondere wird gefordert, den Auffangstreitwert von 5.000 Euro auf 10.000 Euro anzuheben und alle Streitwerte unter Zugrundelegung dieses erhöhten Auffangstreitwerts linear anzupassen. Weitere Forderungen beinhalten die Einführung eines Mindeststreitwerts und die Anwendung des vollen Gegenstandswerts anstelle eines reduzierten Werts in Eilverfahren. Die BRAK unterbreitet auch konkrete Änderungsvorschläge für verschiedene Abschnitte des Streitwertkatalogs von 2013.
Die Überarbeitung des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist ein Schritt zur Verbesserung und Aktualisierung der Rechtspraxis und trägt dazu bei, die Interessen der Anwaltschaft und die Herausforderungen verwaltungsrechtlicher Mandate angemessen zu berücksichtigen.
Die Forderung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) nach einer dringenden Anhebung der Streitwerte in verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist in Anbetracht der wirtschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre äußerst gerechtfertigt. Der Streitwertkatalog, der die Grundlage für die Festsetzung von Anwaltsgebühren und Gerichtskosten bildet, wurde zuletzt 2013 aktualisiert und spiegelt daher nicht mehr die realen wirtschaftlichen Gegebenheiten wider.
Verwaltungsrechtliche Mandate sind oft zeitaufwändig und kostenintensiv, da sie umfangreiche Akteneinsichten, Behördengänge und Ortstermine erfordern. Die Anwälte und Anwältinnen müssen eine sorgfältige und gründliche Arbeit leisten, um die Interessen ihrer Mandanten angemessen zu vertreten. Es ist jedoch schwierig, diese Arbeit zu den derzeitigen Gebührensätzen kostendeckend durchzuführen.
Die Forderung nach einer Beteiligung der Anwaltschaft an der Überarbeitung des Streitwertkatalogs ist ebenso berechtigt. Die praktische Erfahrung der Anwälte und Anwältinnen ist von unschätzbarem Wert und sollte in die Entscheidungsfindung einbezogen werden, um sicherzustellen, dass die neuen Streitwerte den tatsächlichen Anforderungen gerecht werden.
Die BRAK hat auch konkrete Vorschläge zur Struktur des Streitwertkatalogs gemacht, die eine Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten ermöglichen würden. Diese Änderungen, wie die Anhebung des Auffangstreitwerts und die Einführung eines Mindeststreitwerts, könnten dazu beitragen, die Gerechtigkeit und Effizienz in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu steigern.
Insgesamt ist die Forderung der BRAK nach einer Überarbeitung des Streitwertkatalogs ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der rechtlichen Praxis und zur Sicherstellung, dass Anwälte angemessen für ihre Arbeit entschädigt werden. Es bleibt zu hoffen, dass diese Forderungen ernst genommen werden und zu positiven Veränderungen führen.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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