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  • 19.10.2023 – vzbv klagt erfolgreich gegen clever fit
    19.10.2023 – vzbv klagt erfolgreich gegen clever fit
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Wer ein clever-fit-Fitnessstudio betritt, darf mit dem Passieren eines Drehkreuzes nicht automatisch einer Preiserhöhung zustimmen. So entschied da...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Landgericht Augsburg: Passieren des Drehkreuzes im Fitnessstudio ist keine Zustimmung zu Preiserhöhungen

 

Das Landgericht Augsburg hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass das Passieren eines Drehkreuzes beim Eintritt in ein clever-fit-Fitnessstudio nicht als Zustimmung zu Preiserhöhungen betrachtet werden darf. Die Entscheidung des Gerichts bekräftigt eine bereits im Vorjahr getroffene Maßnahme und zieht das Unternehmen in die Verantwortung. Das Gericht wertet das Vorgehen als aggressive geschäftliche Handlung gegenüber den Verbraucher:innen und bestätigt die einstweilige Verfügung gegen das Fitnessstudio-Unternehmen.

Bereits zuvor hatte das Landgericht auf Antrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) eine einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen verhängt, da Mitglieder durch das Passieren des Drehkreuzes automatisch Preiserhöhungen zustimmen sollten.

Ramona Pop, Vorständin beim vzbv, betont die Bedeutung dieses Urteils: "Bisher war die clever fit GmbH nicht bereit, die vorläufige Entscheidung des Gerichts anzuerkennen. Das Urteil ist wichtig, damit sich ein solches rechtswidriges Vorgehen der Fitnessstudio-Kette nicht wiederholt. Die Mitglieder müssen sicher sein, dass sie allein durch das Betreten der Studios keinen Vertragsänderungen zustimmen."

Das Verlangen nach Preiserhöhungen durch das Passieren des Drehkreuzes war im vergangenen Jahr erstmals in einem clever-fit-Studio in Minden aufgetreten. Der vzbv hatte daraufhin eine einstweilige Verfügung gegen das Studio sowie gegen die clever fit GmbH als Franchisegeberin erwirkt. Während das Mindener Studio die Entscheidung akzeptierte, weigerte sich die clever fit GmbH, Verantwortung für den Wettbewerbsverstoß ihrer Franchisenehmerin zu übernehmen.

Im aktuellen Urteil stellt das Landgericht Augsburg fest, dass die Haftung des Unternehmens als Franchisegeberin gerechtfertigt ist, da der Verstoß innerhalb der clever-fit-Betriebsorganisation stattgefunden hat. Das Gericht betrachtet das Vorgehen als aggressive geschäftliche Handlung, da das Studio seine Machtposition genutzt hat, um Druck auf die Mitglieder auszuüben.

Die Mitglieder des Fitnessstudios in Minden sahen sich vor Ort mit einer schwerwiegenden Entscheidung konfrontiert: Entweder stimmten sie der Preiserhöhung zu, um das Studio weiterhin nutzen zu können, oder sie konnten das Studio ohne Zustimmung zur Preiserhöhung künftig nicht mehr nutzen, obwohl der Mitgliedsvertrag weiterhin gültig war.

 
Kommentar:

Das Urteil des Landgerichts Augsburg in Bezug auf die Praktiken von clever-fit-Fitnessstudios ist ein wichtiger Schritt zum Schutz der Verbraucher:innen vor unlauteren Geschäftsmethoden. Die Entscheidung des Gerichts, dass das Passieren eines Drehkreuzes nicht als automatische Zustimmung zu Preiserhöhungen betrachtet werden darf, sendet eine klare Botschaft an Unternehmen, die versuchen, ihre Kunden in die Irre zu führen.

Die Tatsache, dass das Fitnessstudio in Minden versucht hat, Mitglieder durch das Passieren des Drehkreuzes zu Preiserhöhungen zu drängen, war ein offensichtlicher Verstoß gegen das Verbraucherrecht. Die einstweilige Verfügung gegen das Studio und die clever fit GmbH als Franchisegeberin im vergangenen Jahr war bereits ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Die Bestätigung der Haftung des Unternehmens als Franchisegeberin durch das Landgericht Augsburg ist ein weiterer Schutzmechanismus für die Verbraucher. Die Beurteilung des Gerichts, dass es sich um eine aggressive geschäftliche Handlung handelte, verdeutlicht die Bedeutung des Schutzes von Verbraucher:innen vor unfairen Praktiken.

Dieses Urteil sollte als Warnung an andere Unternehmen dienen, die ähnliche Methoden anwenden, um Verbraucher:innen zu täuschen. Es unterstreicht die Bedeutung einer transparenten und fairen Geschäftspraxis und zeigt, dass Verstöße gegen Verbraucherschutzgesetze nicht toleriert werden.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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