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  • 19.10.2023 – BFH: Grundstück mit Lagerbewirtschaftung als steuerschädliches Verwaltungsvermögen
    19.10.2023 – BFH: Grundstück mit Lagerbewirtschaftung als steuerschädliches Verwaltungsvermögen
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein sich im Sonderbetriebsvermögen befindendes Grundstück zum Verwaltungsvermögen nach § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. ...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

BFH fällt wegweisendes Urteil zur Erbschaftsteuer

 

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat heute ein wegweisendes Urteil gefällt, das erhebliche Auswirkungen auf die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer in Deutschland haben könnte. In dem Fall II R 21/21 ging es um die steuerliche Behandlung von Grundstücken, die von einer Gesellschaft an eine andere Gesellschaft und schließlich an einen Dritten weitergegeben wurden.

Das Gericht entschied, dass eine steuerschädliche Nutzungsüberlassung gemäß § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 2 Buchstabe a Halbsatz 3 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes vorliegt, wenn ein Grundstück der überlassenden Gesellschaft von der nutzenden Gesellschaft an einen Dritten zur Nutzung überlassen wird. Dieses Urteil gilt unabhängig davon, ob parallel zum Mietvertrag zwischen der nutzenden Gesellschaft und dem Dritten ein Lagerbewirtschaftungsvertrag geschlossen wurde.

Die Entscheidung des BFH könnte weitreichende Konsequenzen für Unternehmensübertragungen und die Besteuerung von Vermögenswerten haben. Unternehmen und Steuerexperten werden sich nun mit den neuen Vorgaben auseinandersetzen müssen, um mögliche steuerliche Konsequenzen zu vermeiden.

Dieses Urteil ist ein wichtiger Schritt in der rechtlichen Klärung von Erbschafts- und Schenkungssteuern und wird zweifellos in den kommenden Monaten und Jahren noch ausführlich diskutiert werden.

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