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  • 19.10.2023 – Skyliners müssen Basketballprofi nicht freigeben
    19.10.2023 – Skyliners müssen Basketballprofi nicht freigeben
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Der bei den Skyliners Frankfurt bis zum 30. Juni 2024 unter Vertrag stehende Basketballprofi Nolan Adekunle blieb in dem von ihm eingeleiteten Eilve...

Für Sie gelesen

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Skyliners müssen Basketballprofi nicht freigeben

 

Der Basketballprofi Nolan Adekunle, dessen Vertrag mit den Skyliners bis zum 30. Juni 2024 läuft, ist auch vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht mit seinem Eilantrag gescheitert. Dieser Antrag zielte darauf ab, den Vertrag mit den Skyliners vorzeitig zum 30. Juni 2023 zu beenden und seine Spielerlizenz freizugeben. Der Hintergrund für diese rechtliche Auseinandersetzung liegt im Abstieg der Skyliners in die 2. Basketball-Bundesliga sowie einem Angebot, das Adekunle von Erstligisten Niners Chemnitz vorliegt.

Adekunles Engagement bei den Skyliners basiert auf einem sogenannten Fördervertrag, der im August 2022 von ihm und den Skyliners, die zu dieser Zeit noch in der 1. Basketball-Bundesliga spielten, unterzeichnet wurde. In diesem Vertrag wurde die Laufzeit bis zum 30. Juni 2024 festgelegt, wobei er auch für die 2. Basketball-Bundesliga gilt. Der Vertrag sieht keine Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung vor. Trotzdem kündigte Adekunle am 31. Mai 2023 fristgerecht zum 30. Juni 2023 und führte an, dass der Vertrag keine wirksame Befristung aufweise und die Bedingung, dass die Mannschaft in der 1. Basketball-Bundesliga spiele, nicht erfüllt sei. Zudem argumentierte er, dass seine Vergütung bei den Skyliners weit unter dem gesetzlichen Mindestlohn liege, was aus seiner Sicht einen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstelle.

Sowohl das Arbeitsgericht Frankfurt am Main als auch das Hessische Landesarbeitsgericht wiesen Adekunles Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück. Das Arbeitsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass der zwischen dem Spieler und den Skyliners abgeschlossene Fördervertrag wirksam befristet sei und eine ordentliche Kündigung aufgrund fehlender Vereinbarung ausgeschlossen sei (§ 15 Abs. 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz). Das Arbeitsgericht betonte zudem, dass Adekunle ausdrücklich nur eine fristgerechte und ordentliche Kündigung erklärt habe, ohne dass ein Wille zur außerordentlichen Kündigung erkennbar sei. Schließlich sah das Gericht den gerügten Mindestlohnverstoß nicht als ausreichenden Grund für eine außerordentliche Kündigung an.

Die schriftlichen Entscheidungsgründe des Urteils des Hessischen Landesarbeitsgerichts stehen noch aus. Gegen Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts im einstweiligen Verfügungsverfahren besteht kein weiteres Rechtsmittel.

LAG Hessen, Urteil 6 SaGa 882/23 vom 18.10.2023


Kommentar:

Die Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts, den Eilantrag von Nolan Adekunle abzulehnen und somit seinen Vertrag mit den Skyliners aufrechtzuerhalten, ist eine bedeutende Entwicklung im Streit um die Vertragsauflösung des Basketballprofis. Der Spieler hatte argumentiert, dass sein Vertrag nicht wirksam befristet war und dass die Skyliners aufgrund ihres Abstiegs in die 2. Basketball-Bundesliga nicht mehr in der Lage seien, die vereinbarten Bedingungen zu erfüllen. Zudem behauptete er, unter dem gesetzlichen Mindestlohn entlohnt zu werden.

Die Gerichte hatten jedoch eine klare Position: Der Vertrag zwischen Adekunle und den Skyliners wurde als wirksam befristet angesehen, was eine ordentliche Kündigung ausschloss. Zudem konnte Adekunle keine ausreichenden Gründe für eine außerordentliche Kündigung vorlegen. Der Mindestlohnverstoß wurde ebenfalls nicht als ausreichender Grund für eine außerordentliche Kündigung betrachtet.

Die endgültigen schriftlichen Entscheidungsgründe des Urteils stehen noch aus, aber vorläufig sieht es so aus, als würden die Skyliners an ihrem Spieler festhalten können. Dieser Fall verdeutlicht die Wichtigkeit klarer und rechtsgültiger Vertragsvereinbarungen im Profisport und zeigt, dass Gerichte eine kritische Rolle bei der Klärung von Vertragsstreitigkeiten spielen. Es wird spannend sein zu sehen, wie dieser Fall in der Zukunft fortgesetzt wird und welche Auswirkungen er auf Vertragsverhandlungen im Profisport haben wird.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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