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  • 18.10.2023 – Finanzministerium Baden-Württemberg erlässt Regelungen zur Unterstützung von Kriegsflüchtlingen
    18.10.2023 – Finanzministerium Baden-Württemberg erlässt Regelungen zur Unterstützung von Kriegsflüchtlingen
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Diese Erlasse ergehen im Einvernehmen mit dem BMF und ersetzen die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 11. Novembe...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Finanzministerium Baden-Württemberg erlässt Regelungen zur Unterstützung von Kriegsflüchtlingen

 

Das Finanzministerium von Baden-Württemberg hat heute einen koordinierten Ländererlass (FM3 - G-1425-4 / 4) veröffentlicht, der die deutsche Wohnungswirtschaft dazu aufruft, Unterstützungsleistungen für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine bereitzustellen. Dieser Schritt ist Teil der breiteren Bemühungen, den Bedürftigen in der aktuellen humanitären Krise zu helfen.

Die Wohnungswirtschaft hat sich bereit erklärt, ihre Unterstützung auf verschiedene Weisen anzubieten. Dies umfasst nicht nur die Bereitstellung möblierter Wohnungen, sondern auch weitere Formen der Unterstützung.

Was die steuerlichen Aspekte betrifft, so unterliegen Einnahmen aus der Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes normalerweise der erweiterten Kürzung nach § 9 Nummer 1 Satz 2 GewStG. Allerdings hat das Finanzministerium aus Gründen der Billigkeit beschlossen, die gewerbliche Bewertung der entgeltlichen Überlassung von möbliertem Wohnraum an Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine bis zum 31. Dezember 2024 auszusetzen.

Des Weiteren sind Erträge aus sonstigen Unterstützungsleistungen wie die Bereitstellung von Nahrungsmitteln, Hygieneartikeln oder Kleidung nur dann unschädlich für die erweiterte Kürzung, wenn sie aus unmittelbaren Vertragsbeziehungen mit den Mietern des Grundbesitzes resultieren und diese Einnahmen im Wirtschaftsjahr nicht mehr als 5 Prozent der Einnahmen aus der Gebrauchsüberlassung des gesamten Grundbesitzes ausmachen (§ 9 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe c GewStG).

Es ist auch erwähnenswert, dass Grundstücksunternehmen, die Wohnraum an juristische Personen des öffentlichen Rechts vermieten, die diesen Wohnraum an Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine weitergeben, aus Billigkeitsgründen in den Jahren 2022 bis 2024 als (mittelbare) Mieter des Grundstücksunternehmens gemäß § 9 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe c GewStG betrachtet werden.

Dieser Erlass erfolgt in Absprache mit dem Bundesministerium der Finanzen und ersetzt die gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 11. November 2022.

Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Unterstützung für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine zu erleichtern und die steuerliche Belastung für die beteiligten Wohnungswirtschaftsunternehmen in dieser humanitären Krise zu verringern.

 
Kommentar:

Die heute veröffentlichten Erlasse des Finanzministeriums von Baden-Württemberg sind ein ermutigendes Zeichen der Solidarität und des Engagements in einer Zeit, in der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine dringend Unterstützung benötigen. Die Bereitschaft der deutschen Wohnungswirtschaft, durch die Bereitstellung von möblierten Wohnungen und anderen Hilfsmaßnahmen einen Beitrag zu leisten, verdient Lob und Anerkennung.

Besonders bemerkenswert ist die steuerliche Aussetzung der gewerblichen Bewertung der entgeltlichen Überlassung von möbliertem Wohnraum an Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine bis Ende 2024. Diese Maßnahme zeigt, dass die Landesregierung von Baden-Württemberg den Einsatz der Wohnungswirtschaft zur Unterstützung der Flüchtlinge würdigt und Erleichterungen bietet, um die finanzielle Belastung in dieser humanitären Krise zu minimieren.

Ebenso wichtig ist die Klarstellung bezüglich der Erträge aus sonstigen Unterstützungsleistungen. Der Erlass legt fest, dass solche Erträge nur dann steuerlich unschädlich sind, wenn sie aus unmittelbaren Vertragsbeziehungen mit den Mietern resultieren und einen begrenzten Anteil an den Einnahmen ausmachen. Dies sorgt für Fairness und Transparenz in der Umsetzung der Unterstützungsmaßnahmen.

Die Entscheidung, Grundstücksunternehmen, die Wohnraum an Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine vermieten, als (mittelbare) Mieter zu betrachten, ist ein weiterer Schritt, um die Unterstützung für Flüchtlinge zu erleichtern und die bürokratischen Hürden zu minimieren.

Insgesamt sind die Erlasse des Finanzministeriums von Baden-Württemberg ein positiver Schritt, der zeigt, dass die deutsche Gesellschaft und die Wirtschaft gemeinsam Verantwortung übernehmen, um den Menschen in Not zu helfen. Es ist zu hoffen, dass andere Regionen und Akteure diesem Beispiel folgen werden, um die humanitäre Krise zu mildern und den Schutzbedürftigen eine sichere Unterkunft und Unterstützung zu bieten.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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