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  • 18.10.2023 – Verlängerung des Anwendungsbereichs für Unterbringung von Kriegsflüchtlingen durch Vermietungsorganisationen
    18.10.2023 – Verlängerung des Anwendungsbereichs für Unterbringung von Kriegsflüchtlingen durch Vermietungsorganisationen
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Der zeitliche Anwendungsbereich des BMF-Schreibens vom 31. März 2022 wird über den 31. Dezember 2023 hinaus bis zum 31. Dezember 2024 verlängert ...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Verlängerung des Anwendungsbereichs für Unterbringung von Kriegsflüchtlingen durch Vermietungsorganisationen

 

In Absprache mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) beschlossen, den zeitlichen Anwendungsbereich eines Schreibens vom 31. März 2022 in Bezug auf die Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine zu erweitern. Diese Maßnahme erfolgt aufgrund des anhaltenden Konflikts in der Ukraine. Ursprünglich war der Anwendungsbereich bis zum 31. Dezember 2023 festgelegt worden (siehe BMF-Schreiben vom 11. November 2022, BStBl I S. 1529).

Die Verlängerung bedeutet, dass Vermietungsorganisationen, die unter die Bestimmungen des § 5 Abs. 1 Nr. 10 des Körperschaftsteuergesetzes fallen, weiterhin steuerliche Erleichterungen für die Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine in Anspruch nehmen können. Dies soll sicherstellen, dass die Bemühungen zur Unterstützung von Kriegsflüchtlingen fortgesetzt werden können.

Die Entscheidung zur Verlängerung des Anwendungsbereichs wurde im Kontext der anhaltenden humanitären Krise in der Ukraine getroffen und unterstreicht die Bereitschaft der deutschen Regierung, Flüchtlingen aus Konfliktregionen Schutz und Unterstützung zu bieten.

 
Kommentar:

Die Verlängerung des zeitlichen Anwendungsbereichs für die Unterbringung von Kriegsflüchtlingen durch Vermietungsorganisationen ist eine wichtige Maßnahme angesichts der fortgesetzten humanitären Krise in der Ukraine. Sie ermöglicht es Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereinen, steuerliche Erleichterungen in Anspruch zu nehmen, während sie Flüchtlingen aus der Ukraine Obdach bieten.

Diese Entscheidung des Bundesministeriums der Finanzen ist lobenswert und zeigt die Bereitschaft der deutschen Regierung, in schwierigen Zeiten Unterstützung zu leisten. Angesichts der anhaltenden Konflikte und humanitären Herausforderungen in der Ukraine ist es von großer Bedeutung, dass Deutschland weiterhin Maßnahmen ergreift, um Flüchtlingen Schutz und Hilfe zu bieten.

Die Verlängerung des Anwendungsbereichs bis zum 31. Dezember 2024 ermöglicht es den Vermietungsorganisationen, ihre Unterstützungstätigkeiten fortzusetzen, ohne steuerliche Belastungen befürchten zu müssen. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung, um sicherzustellen, dass Kriegsflüchtlingen angemessene Unterkünfte und Unterstützung gewährt werden, und unterstreicht Deutschlands Engagement für humanitäre Werte.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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