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  • 17.10.2023 – EuGH zur Werbung für Haushaltsbacköfen und -dunstabzugshauben
    17.10.2023 – EuGH zur Werbung für Haushaltsbacköfen und -dunstabzugshauben
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | In der Werbung für Haushaltsbacköfen und -dunstabzugshauben muss sowohl auf die Energieeffizienzklasse dieser Produkte als auch auf das Spektrum d...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

EuGH zur Werbung für Haushaltsbacköfen und -dunstabzugshauben

 

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Beschluss vom 5. Oktober 2023 festgelegt, dass Lieferanten und Händler von Produkten in der visuellen oder technischen Werbung auf die Energieeffizienzklasse des betreffenden Produkts sowie auf das Spektrum der verfügbaren Energieeffizienzklassen hinweisen müssen. Dies gilt sowohl für Haushaltsbacköfen als auch für Haushaltsdunstabzugshauben, selbst wenn die Europäische Kommission noch keine delegierten Rechtsakte veröffentlicht hat, die die Art und Weise dieser Kennzeichnung festlegen.

Der Fall, der diesen Beschluss auslöste, betraf den deutschen Möbel-Discounter Roller, der auf seiner Website eine Küchenzeile beworben hatte. Die Energieeffizienzklasse des Einbau-Backofens und der Haushaltsdunstabzugshaube war in der Werbung angegeben worden, jedoch nicht das Spektrum der Energieeffizienzklassen auf dem Etikett dieser Produkte. Infolgedessen hatte ein Verband zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs eine Klage auf Unterlassung solcher Werbung erhoben.

Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass die Lieferanten und Händler in der Werbung sicherstellen müssen, dass die Gestaltung der Energieeffizienzklassen und -spektren möglichst der Gestaltung auf dem Energieetikett der betreffenden Produkte entspricht. Wenn dies nicht möglich ist, müssen die Klasse und das Spektrum auf eine Weise angegeben werden, die den Anforderungen an die Verbraucherinformation entspricht. Dies kann beispielsweise durch leicht verständliche Formulierungen oder Symbole erfolgen.

Die Entscheidung des Gerichtshofs trägt dazu bei, die Verbraucher über die Energieeffizienz von Haushaltsgeräten zu informieren und sicherzustellen, dass sie fundierte Entscheidungen treffen können. Es stellt sicher, dass die Werbung für diese Produkte genaue und vergleichbare Informationen enthält, um Verbrauchern bei ihren Kaufentscheidungen zu helfen.

Beschluss C-761/22 vom 05.10.2023


Kommentar:

Der Beschluss des Europäischen Gerichtshofs in diesem Fall ist ein wichtiger Schritt zur Sicherstellung der Transparenz und Information der Verbraucher bei der Auswahl von Haushaltsgeräten. Die Anforderung, die Energieeffizienzklasse und das Spektrum der Effizienzklassen in der Werbung anzugeben, trägt dazu bei, dass Verbraucher gut informierte Entscheidungen treffen können, wenn es um den Kauf von Backöfen und Dunstabzugshauben geht.

Diese Entscheidung ist auch eine wichtige Maßnahme, um sicherzustellen, dass die Werbung für Haushaltsgeräte die geltenden EU-Vorschriften und -normen einhält. Es schafft gleiche Wettbewerbsbedingungen und schützt vor unlauterem Wettbewerb, da alle Anbieter die gleichen Anforderungen erfüllen müssen.

Die Klärung, wie diese Informationen in der Werbung präsentiert werden sollen, ist ebenfalls hilfreich. Die Verwendung leicht verständlicher Formulierungen und Symbole trägt dazu bei, dass die Verbraucher die Informationen in der Werbung tatsächlich verstehen können.

Insgesamt ist dies eine positive Entwicklung für den Verbraucherschutz und die Einhaltung der EU-Vorschriften im Bereich der Energieeffizienz von Haushaltsgeräten. Die Entscheidung des Gerichtshofs wird voraussichtlich dazu beitragen, dass Verbraucher besser informiert sind und bewusstere Kaufentscheidungen treffen können.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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