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  • 16.10.2023 – Richtlinienvorschlag zu im Fernabsatz geschlossenen Finanzdienstleistungsverträgen
    16.10.2023 – Richtlinienvorschlag zu im Fernabsatz geschlossenen Finanzdienstleistungsverträgen
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Am 5. Oktober 2023 hat das EU-Parlament in erster Lesung seinen Standpunkt zu einem Vorschlag für eine Richtlinie des EU-Parlaments und des Rates z...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Richtlinienvorschlag zu im Fernabsatz geschlossenen Finanzdienstleistungsverträgen

 

 

Am 5. Oktober 2023 hat das EU-Parlament in erster Lesung seinen Standpunkt zu einem Vorschlag für eine Richtlinie des EU-Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/83/EU bezüglich im Fernabsatz geschlossener Finanzdienstleistungsverträge festgelegt. Dieser Vorschlag zielt darauf ab, den bestehenden Rechtsrahmen zu vereinfachen und gleichzeitig zu modernisieren, indem die Fernabsatzfinanzdienstleistungsrichtlinie aufgehoben wird und die entsprechenden Regelungen in den erweiterten Anwendungsbereich der horizontal anwendbaren Verbraucherrechterichtlinie aufgenommen werden.

Eine wesentliche Modernisierung betrifft die vorvertraglichen Informationen für Verbraucher. Der Richtlinienvorschlag klärt, welche Informationen den Verbraucher in welcher Form und bis zu welchem Zeitpunkt erreichen müssen. Dies gilt auch für Unternehmen, die Online-Tools wie "Robo-Advice" oder Chatfelder verwenden, um Finanzdienstleistungen anzubieten. Verbrauchern sollen die wesentlichen Informationen über den angebotenen Finanzdienstleistungsvertrag zur Verfügung gestellt werden. Es wird außerdem die Möglichkeit geschaffen, den Kontakt mit einer Person zu verlangen, um eine menschliche Interaktion zu ermöglichen.

Eine weitere wichtige Neuerung ist die Einführung eines "zusätzlichen Schutzes in Bezug auf Online-Benutzeroberflächen". Unternehmen, die Finanzdienstleistungen anbieten, sollen verpflichtet werden, eine Schaltfläche für den Widerruf bereitzustellen. Damit wird betont, dass die Ausübung des Widerrufsrechts nicht komplizierter sein darf als der Abschluss des Fernabsatzvertrags selbst.

 

Kommentar:

Die Entscheidung des EU-Parlaments zur Modernisierung und Vereinfachung des Rechtsrahmens für im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge ist ein wichtiger Schritt in Richtung Verbraucherschutz und rechtlicher Klarheit. Der Vorschlag zielt darauf ab, die Vorvertragsinformationen für Verbraucher zu präzisieren und sicherzustellen, dass sie in angemessener Weise auf elektronischem Wege bereitgestellt werden. Dies ist besonders relevant in einer Zeit, in der Online-Finanzdienstleistungen an Bedeutung gewinnen.

Die Einführung eines "zusätzlichen Schutzes in Bezug auf Online-Benutzeroberflächen" und die Verpflichtung zur Bereitstellung einer Widerrufsschaltfläche sind positive Entwicklungen, die die Rechte der Verbraucher stärken. Dies trägt dazu bei, dass Verbraucher leichter und effizienter von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen können.

Die Tatsache, dass der Vorschlag den Grundsatz betont, dass der Widerruf nicht komplizierter sein darf als der Abschluss des Vertrags selbst, ist ein Schutz vor möglichen unangemessenen Hürden für Verbraucher. Insgesamt ist dieser Schritt eine wichtige Maßnahme zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Bereich der Fernabsatzfinanzdienstleistungen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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