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Steuer & Recht |
Ab dem 13. Oktober 2023 haben Bürgerinnen und Bürger in Deutschland Zugang zu einem neuen digitalen Dienst namens "Mein Justizpostfach" (MJP). Dieser Service ermöglicht eine sichere, rechtssichere und kostenlose Kommunikation mit der Justiz. Bürgerinnen und Bürger können nun rechtsgültige Klagen vor Gericht einreichen oder Dokumente wie Mietverträge oder Bußgeldbescheide auf sichere Weise elektronisch an ihre Anwälte oder Anwältinnen übermitteln.
Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann erklärt, dass die Digitalisierung der Justiz in Deutschland zwar Fortschritte gemacht hat, aber die Bürgerinnen und Bürger bislang zu wenig davon spüren konnten. Die Hürden für die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr waren für sie oft zu hoch. Mit dem Dienst "Mein Justizpostfach" wird nun erstmals ein kostenfreier und einfacher Weg zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr angeboten, um sicherzustellen, dass die digitale Justiz tatsächlich bei den Bürgern ankommt.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser betont, dass die Digitalisierung in Deutschland schrittweise vorangetrieben wird, um die Bürgerinnen und Bürger besser zu unterstützen. Die Einführung von "Mein Justizpostfach" in Zusammenarbeit von Justiz und Verwaltung ist ein wichtiger Schritt. Die Sicherheit und Vertraulichkeit werden dabei durch das digitale Bürgerkonto BundID gewährleistet. Die Bedeutung der BundID wird durch dieses Angebot weiter gestärkt.
Mit der kostenlosen BundID können Bürgerinnen und Bürger online ihre Identität nachweisen und digitale Verwaltungsleistungen sicher, einfach und flexibel von zu Hause aus erledigen. Das Nutzerkonto des Bundes kann auf der Website https://id.bund.de/de eingerichtet werden. Zur Nutzung von "Mein Justizpostfach" ist ebenfalls die BundID erforderlich. Damit können Bürgerinnen und Bürger ihr persönliches Postfach für die Kommunikation mit der Justiz auf der Website von "Mein Justizpostfach" einrichten und nutzen.
Die BundID wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 2019 bereitgestellt und kontinuierlich weiterentwickelt. Verschiedene Behörden auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene können die BundID kostenfrei für ihre digitalen Verwaltungsleistungen nutzen. Derzeit sind mehr als 100 Onlinedienste auf allen föderalen Ebenen an die BundID angebunden, darunter Leistungen für Familien und Menschen in Aus- und Weiterbildung wie ElterngeldDigital, BAföGdigital und AFBG Digital. Weitere Behörden bereiten ihre Anbindung an die BundID vor.
Der Dienst "Mein Justizpostfach" wird zunächst im Rahmen eines Pilotbetriebs eingeführt, in dem der Service weiterentwickelt und um zusätzliche Funktionen ergänzt wird.
Die Plattform "Mein Justizpostfach" ist unter folgender Internetadresse erreichbar: https://mein-justizpostfach.bund.de/
Die Einführung von "Mein Justizpostfach" und die Möglichkeit zur kostenfreien und sicheren Kommunikation mit der Justiz sind ein wichtiger Schritt in Richtung einer modernen und bürgerfreundlichen digitalen Justiz. Der Service ermöglicht es den Bürgern, rechtsgültige Dokumente und Klagen elektronisch und sicher zu übermitteln, was sowohl die Effizienz als auch die Zugänglichkeit der Justiz verbessert.
Die Verbindung von "Mein Justizpostfach" mit der BundID, einem digitalen Bürgerkonto, das bereits in vielen anderen Bereichen eingesetzt wird, stellt sicher, dass die Kommunikation mit der Justiz sicher und vertraulich abläuft. Dies dürfte die Akzeptanz und Nutzung des Dienstes fördern.
Es ist positiv zu sehen, dass Deutschland kontinuierlich an der Verbesserung der digitalen Dienstleistungen für Bürger arbeitet. Die schrittweise Einführung und der Pilotbetrieb von "Mein Justizpostfach" werden sicherstellen, dass der Dienst weiterentwickelt und optimiert wird, um den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden. Dies trägt dazu bei, die Justiz für die Bürger transparenter und zugänglicher zu gestalten.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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