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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
AvP-Insolvenz
Erst Anfang des Monats war die Beitrittsfrist zum AvP-Vergleich verlängert worden. Jetzt wurde bekannt, dass die nötige Beteiligungsquote von 80 Prozent der Forderungssummen schon erreicht wurde. Beitreten kann man aber immer noch – und je mehr Beteiligte es gibt, desto größere Auszahlungen kann der Insolvenzverwalter vornehmen.
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