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  • 12.10.2023 – Schenkungsteuer: Bindungswirkung von Wertfeststellungsbescheiden bei Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe
    12.10.2023 – Schenkungsteuer: Bindungswirkung von Wertfeststellungsbescheiden bei Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil vom 26.07.2023 – II R 35/21 entschieden, dass ein für Zwecke der Schenkungsteuer gesondert festges...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Schenkungsteuer: Bindungswirkung von Wertfeststellungsbescheiden bei Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe

 

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil vom 26.07.2023 – II R 35/21 eine wichtige Entscheidung im Bereich der Schenkungsteuer getroffen. Das Urteil betrifft die Bindungswirkung des gesondert festgestellten Grundbesitzwerts für Schenkungsteuerbescheide und seine Anwendung auf sog. Nacherwerbe nach § 14 Abs. 1 Satz 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG), insbesondere Schenkungen, die innerhalb von zehn Jahren nach der ersten Schenkung erfolgen.

Im vorliegenden Streitfall hatte der Kläger im Jahr 2012 von seinem Vater einen Miteigentumsanteil an einem unbebauten Grundstück geschenkt erhalten. Das Finanzamt (FA) hatte damals den Grundbesitzwert festgestellt und als Grundlage für die Schenkungsteuerfestsetzung verwendet. Da der Wert des Grundstücks unter dem gesetzlichen Freibetrag für Kinder lag, musste der Kläger keine Schenkungsteuer zahlen. Im Jahr 2017 erhielt der Kläger erneut eine Schenkung von seinem Vater in Höhe von 400.000 €. Gemäß § 14 Abs. 1 ErbStG sind mehrere innerhalb von zehn Jahren von derselben Person anfallende Vermögensvorteile zusammenzurechnen. Das FA berechnete daraufhin einen Gesamtbetrag für beide Schenkungen und setzte Schenkungsteuer von etwa 10.000 € fest, unter Berücksichtigung des Grundbesitzwerts, der bereits im Zusammenhang mit der Schenkung von 2012 festgestellt worden war.

Der Kläger argumentierte, dass der damals festgestellte Grundstückswert zu hoch sei und nun nach unten korrigiert werden müsse. Er führte an, dass er sich damals nicht gegen den festgestellten Wert gewandt habe, da die Schenkungsteuer ohnehin mit 0 € festgesetzt wurde.

Der BFH bestätigte, in Übereinstimmung mit der Auffassung des Finanzamts und des Finanzgerichts, dass Grundstückswerte, im Gegensatz zu anderen Schenkungsgegenständen wie Bargeld, gesondert festgestellt werden müssen, wenn es um Schenkungsteuer geht. Der festgestellte Grundstückswert ist nicht nur für die Schenkungsteuerfestsetzung gültig, für die er ursprünglich festgestellt wurde, sondern auch für nachfolgende Schenkungsteuerfestsetzungen innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren, die mit der ursprünglichen Grundstücksschenkung zusammenzurechnen sind. Falls der Steuerpflichtige den festgestellten Grundstückswert für zu hoch hält, muss er sich umgehend gegen die Feststellung zur Wehr setzen. Unterlässt er dies und wird der Bescheid über den festgestellten Wert rechtskräftig, hat er keine erfolgreiche Möglichkeit, die Unrichtigkeit bei den nachfolgenden Schenkungsteuerfestsetzungen geltend zu machen.

Weiterlesen: BundesfinanzhofLink

 

Kommentar:

Dieses Urteil des Bundesfinanzhofs stellt eine wichtige Klarstellung hinsichtlich der Bindungswirkung des gesondert festgestellten Grundbesitzwerts für Schenkungsteuerbescheide dar. Es verdeutlicht, dass dieser Wert nicht nur für die ursprüngliche Schenkung, sondern auch für spätere Schenkungen innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren von Bedeutung ist. Die Entscheidung betont die Notwendigkeit für Steuerpflichtige, bei vermeintlich unrichtigen Feststellungen gegen den festgestellten Grundstückswert vorzugehen, um spätere Schenkungsteuerfestsetzungen erfolgreich anzufechten. Insgesamt unterstreicht dieses Urteil die Bedeutung einer genauen Prüfung und gegebenenfalls einer rechtzeitigen Korrektur von Feststellungen im Steuerrecht, um unerwünschte steuerliche Konsequenzen zu vermeiden.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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