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  • 12.10.2023 – BFH zu DBA-Schweden 1992 nach Fortfall der schwedischen Schenkungsteuer
    12.10.2023 – BFH zu DBA-Schweden 1992 nach Fortfall der schwedischen Schenkungsteuer
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Der BFH geht in seinem Urteil auf Fragen zur Festsetzung von Schenkungsteuer im Rahmen des deutsch-schwedischen Steuerabkommens ein (Az. II R 27/20)...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

BFH zu DBA-Schweden 1992 nach Fortfall der schwedischen Schenkungsteuer

 

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 24. Mai 2023 ein wegweisendes Urteil im Zusammenhang mit dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Schweden aus dem Jahr 1992 nach dem Fortfall der schwedischen Schenkungsteuer gefällt.


In dem vorliegenden Fall (Aktenzeichen II R 27/20) ging es um die steuerliche Behandlung einer Schenkung, die in Schweden von einem deutschen Staatsbürger an seinen in Deutschland ansässigen Sohn getätigt wurde. Aufgrund des DBA-Schweden 1992 war die Besteuerung von Schenkungen, die in einem der beiden Länder stattfanden, geregelt. Die Schenkung war unter Berücksichtigung der schwedischen Schenkungsteuer erfolgt, die in Schweden eine erhebliche Rolle spielte.

Die Besonderheit dieses Falls lag jedoch darin, dass Schweden die Schenkungsteuer nach dem Jahr 2004 abgeschafft hatte. Dies führte zu Unsicherheiten bezüglich der steuerlichen Behandlung von Schenkungen, die vor dem Fortfall der schwedischen Schenkungsteuer durchgeführt wurden.

Der BFH kam zu dem Schluss, dass das DBA-Schweden 1992 nicht vorsah, wie mit Schenkungen zu verfahren ist, die nach dem Wegfall der schwedischen Schenkungsteuer durchgeführt wurden. Die bisherige Regelung bezog sich eindeutig auf die Steuerlast vor dem Fortfall der schwedischen Schenkungsteuer und konnte nicht auf die neue Situation angewandt werden.

Das Urteil des BFH besagt, dass Schenkungen, die nach dem Fortfall der schwedischen Schenkungsteuer erfolgten, nicht mehr unter das DBA-Schweden 1992 fallen und daher der deutschen Erbschaftsteuer unterliegen. Dies entspricht der aktuellen Rechtslage und trägt zur Klarheit und rechtlichen Sicherheit bei der Besteuerung von Schenkungen zwischen Deutschland und Schweden bei.

Die Urteile II R 28/20 und II R 29/20 vom 24.05.2023 sind inhaltsgleich mit dem BFH-Urteil II R 27/20 vom 24.05.2023.

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