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APOTHEKE | Steuer & Recht |
Die EU-Kommission plant die Einführung einer Verordnung, um die bisherige Richtlinie zum Zahlungsverzug zu ersetzen und dadurch vor allem kleinere und mittlere Unternehmen zu stärken. Dieser Schritt könnte weitreichende Auswirkungen auf die Geschäftsbeziehungen zwischen Apotheken und Großhändlern haben. Die geplante Verordnung sieht vor, dass künftig sämtliche Zahlungen spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung erfolgen müssen. Verpasst ein Schuldner diese Frist, würden Strafgebühren von 50 Euro sowie Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz anfallen. Es sei jedoch erwähnenswert, dass Geschäftsbeziehungen zu Patientinnen und Patienten von diesen Verschärfungen unberührt bleiben.
Die vorgeschlagenen Regelungen lösen kontroverse Diskussionen aus, da einige Ausschüsse die 30-Tage-Frist als zu starr ansehen. Ihr Argument ist, dass es spezielle Situationen gibt, wie beispielsweise die Coronavirus-Pandemie oder die Ukraine-Krise, die längere Zahlungsfristen erforderlich machen könnten. Dies soll dazu dienen, Liquiditätsprobleme und Schwierigkeiten bei geplanten Sanierungen und Insolvenzverfahren zu vermeiden.
Die Ausschüsse drängen auf mehr Flexibilität und betonen, dass späte Zahlungen unter Umständen besser sind als gar keine. Zusätzlich dazu wird die geplante Behörde zur Überwachung der neuen Regeln als kostenintensiv und bürokratisch angesehen.
Da sich das Gesetzgebungsverfahren noch in den Anfängen befindet, ist zu erwarten, dass weitere Bedenken und Diskussionen aufkommen werden. Die ABDA plant, diesen Prozess gemeinsam mit dem Pharmaceutical Group of the European Union (PGEU) auf EU-Ebene zu verfolgen und aktiv zu begleiten.
Die geplante Verordnung zur Einführung strengerer Zahlungsfristen zwischen Apotheken und Großhändlern wirft wichtige Fragen zur Flexibilität und praktischen Umsetzbarkeit auf. Während das Hauptziel darin besteht, kleinere und mittlere Unternehmen zu stärken, besteht die Gefahr, dass die vorgeschlagene 30-Tage-Frist in bestimmten Situationen zu unflexibel ist. Die Herausforderungen, die sich aus außergewöhnlichen Umständen wie Pandemien oder geopolitischen Krisen ergeben, sollten berücksichtigt werden.
Die Ausschüsse, die für mehr Flexibilität und eine Überprüfung der Verordnung plädieren, haben eine berechtigte Sorge: Starre Zahlungsfristen könnten unerwartete Schwierigkeiten für Unternehmen schaffen, die beispielsweise mit Liquiditätsproblemen konfrontiert sind. In der Praxis kann die Forderung nach längeren Zahlungsfristen in bestimmten Fällen durchaus vernünftig sein.
Es bleibt abzuwarten, wie die laufenden Diskussionen und das Gesetzgebungsverfahren Fortschritte machen werden. Die Beteiligung der ABDA und des PGEU bei diesem Prozess ist entscheidend, um sicherzustellen, dass die zukünftigen Regelungen den Bedürfnissen aller Beteiligten gerecht werden.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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