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  • 11.10.2023 – Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte
    11.10.2023 – Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Das Bundeskabinett hat am 11.10.2023 den Entwurf des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes beschlossen, mit dem unter anderem die Richtlinie (EU) 2021...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte

 

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes beschlossen, das unter anderem die EU-Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditkäufer und Kreditdienstleister in nationales Recht umsetzt.

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, den Abbau notleidender Kreditpositionen in den Bilanzen von Banken zu erleichtern. Die harmonisierten Vorgaben der EU-Richtlinie schaffen einen einheitlichen europäischen Rahmen für den Ankauf notleidender Kredite. Dies gewährleistet ein hohes Schutzniveau für Schuldnerinnen und Schuldner und entspricht weitgehend den bereits in Deutschland geltenden Standards für Inkassodienstleister.

Zusätzlich unterliegen Dienstleister*innen, die für den Ankauf notleidender Bankkredite tätig sind, mit diesem Gesetzentwurf der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Bei der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs wurde besonderer Wert darauf gelegt, den bürokratischen Aufwand, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen, zu minimieren. Daher konzentriert sich der Entwurf darauf, die bereits bestehenden deutschen Vorschriften um die europäischen Anforderungen zu ergänzen.

Der Gesetzentwurf beinhaltet zudem die Umsetzung der Teile der Verordnung (EU) 2022/2036, auch bekannt als "Daisy-Chain-Verordnung". Diese Verordnung enthält Regelungen für Instrumente, die innerhalb von Bankkonzernen als Verlustpuffer für den Fall der Abwicklung dienen.

In Deutschland ist die unmittelbare Wirkung dieser Regelungen begrenzt, da sie derzeit nur auf bestimmte Bankkonzerne mit EU-Muttergesellschaften außerhalb Deutschlands anwendbar sind.

Beide Regelungen, die EU-Richtlinie und die Daisy-Chain-Verordnung, sind Teil eines harmonisierten Ansatzes zur Reduzierung von Risiken im Bankensektor und tragen dazu bei, eine effizientere Banken- und Kapitalmarktunion zu schaffen.


Kommentar:

Die Verabschiedung des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der europäischen Standards im Umgang mit notleidenden Krediten. Dieser harmonisierte Ansatz sorgt für ein hohes Maß an Schutz für Schuldnerinnen und Schuldner und erleichtert gleichzeitig den Abbau von Risiken in den Bankbilanzen.

Die Tatsache, dass der Gesetzentwurf auch regulatorische Anforderungen für Dienstleister*innen im Kreditbereich einführt und sie der Aufsicht der BaFin unterstellt, trägt zur Integrität und Sicherheit des Finanzsystems bei. Es ist erfreulich zu sehen, dass bei der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs darauf geachtet wurde, den bürokratischen Aufwand für Unternehmen zu minimieren, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen.

Die Umsetzung der Daisy-Chain-Verordnung, obwohl sie derzeit nur in begrenztem Umfang für Deutschland relevant ist, zeigt den Beitrag Deutschlands zur Schaffung einer stabilen und effizienten Banken- und Kapitalmarktunion in der Europäischen Union. Solche harmonisierten Standards sind entscheidend für die Stärkung des Finanzsektors und die Reduzierung von Risiken im Bankwesen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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