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Steuer & Recht |
Seit dem 1. Januar 1997 haben ausländische Unternehmer die Möglichkeit, in Deutschland einen Fiskalvertreter zu bestellen und sich von diesem bei der Erfüllung der umsatzsteuerrechtlichen Pflichten vertreten zu lassen. Diese Bestimmungen wurden durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2451) geändert. Mit Wirkung zum 1. Januar 2020 wurden § 22b UStG und andere relevante Gesetze geändert.
Die Änderungen betreffen die Rechte und Pflichten der Fiskalvertreter im Rahmen des Instituts der Fiskalvertretung (§§ 22a bis 22e UStG). Nach den neuen Bestimmungen sind Fiskalvertreter nun verpflichtet, neben der Umsatzsteuer-Jahreserklärung auch vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen abzugeben. Außerdem müssen sie der Umsatzsteuer-Jahreserklärung eine Aufstellung beifügen, die die von ihnen vertretenen Unternehmer mit deren jeweiligen Besteuerungsgrundlagen enthält. Darüber hinaus regelt der neu eingeführte § 22b Abs. 2a UStG die Abgabe von Zusammenfassenden Meldungen (ZM) durch Fiskalvertreter gemäß den Voraussetzungen, die in § 18a UStG genannt sind.
Die Änderungen im Bereich der Fiskalvertretung im Umsatzsteuerrecht sind von großer Bedeutung, da sie die Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten der Fiskalvertreter präzisieren und erweitern. Dieses Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) klärt die neuen Regelungen und löst das bisherige BMF-Schreiben vom 11. Mai 1999 ab.
Die Einführung der vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen sowie der Anforderung, eine Aufstellung der von den Fiskalvertretern vertretenen Unternehmer beizufügen, wird die Transparenz und die Einhaltung der umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften verbessern. Die neuen Regelungen werden sich auch auf die Zusammenfassenden Meldungen (ZM) durch Fiskalvertreter auswirken, wodurch die Einhaltung der Vorschriften weiter gestärkt wird.
Es ist wichtig, dass diese Änderungen in der Praxis ordnungsgemäß umgesetzt und eingehalten werden, um die umsatzsteuerlichen Pflichten und Verpflichtungen von ausländischen Unternehmern in Deutschland klar zu regeln. Dies wird dazu beitragen, die Steuerverwaltung zu erleichtern und die Einhaltung der Vorschriften zu fördern.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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