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  • 10.10.2023 – Bund und Länder teils uneinig bei Steuerberatung – Gesetzentwurf Neuregelung StBerG
    10.10.2023 – Bund und Länder teils uneinig bei Steuerberatung – Gesetzentwurf Neuregelung StBerG
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem im Steuerberatungsgesetz (StBerG) neu geregelt werden soll, wer in beschränktem Umfa...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Bund und Länder teils uneinig bei Steuerberatung – Gesetzentwurf Neuregelung StBerG

 

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) vorgelegt, der die Befugnis zur Hilfeleistung in Steuerangelegenheiten in beschränktem Umfang regelt. Dieser Schritt erfolgt als Reaktion auf Bedenken der Europäischen Kommission, die in einem Aufforderungsschreiben zum Vertragsverletzungsverfahren die Ansicht vertrat, dass die bestehenden Ausnahmen von der Beschränkung der Hilfeleistung in Steuersachen im StBerG unsystematisch und inkohärent seien.

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, Berufs- und Interessenvereinigungen, genossenschaftliche Prüfverbände sowie Spediteure und sonstige Zollvertreter unter niedrigschwelligen Voraussetzungen weiterhin befugt zu machen, geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen zu erbringen. Lohnsteuerhilfevereine sollen gesondert geregelt werden.

In Reaktion auf den Gesetzentwurf hat der Bundesrat eine Stellungnahme abgegeben, in der er Änderungen fordert. Eine zentrale Frage betrifft die Sicherstellung, dass Hilfeleistungen von qualifizierten Personen erbracht werden. Der Bundesrat äußert Bedenken hinsichtlich der Ausweitung von Ausnahmen von den Qualifikationserfordernissen auf "Nachbarn" und "Personen mit ähnlich enger persönlicher Beziehung". Die Bundesregierung verteidigt jedoch ihre Position und betont, dass das Hauptziel des Steuerberatungsgesetzes der Schutz der Ratsuchenden vor unqualifizierter Hilfeleistung in Steuersachen ist. Personen, die sich bei Familienangehörigen, Freunden oder Nachbarn unentgeltlich steuerlichen Rat einholen, werden als weniger schutzbedürftig angesehen, da sie sich der Risiken eines aus persönlicher Verbundenheit erteilten Rechtsrats bewusst sein sollten.

Die Bundesregierung prüft jedoch einen anderen Vorschlag des Bundesrats, der die Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen durch Vereine von Land- und Forstwirten auf deren mitarbeitende Familienangehörige und Altenteiler ausweiten möchte.


Kommentar:

Die Neuregelung des Steuerberatungsgesetzes ist ein wichtiger Schritt, um die Beschränkungen und Ausnahmen bei der Hilfeleistung in Steuerangelegenheiten klarer zu definieren. Die Einwände und Bedenken des Bundesrats hinsichtlich der Ausweitung von Ausnahmen von Qualifikationserfordernissen sind verständlich, da die Qualität und Kompetenz derjenigen, die steuerliche Hilfe anbieten, von entscheidender Bedeutung ist.

Die Betonung des Schutzes der Ratsuchenden vor unqualifizierter Hilfeleistung ist ein wichtiges Ziel, das in der Gesetzgebung berücksichtigt werden muss. Gleichzeitig ist es jedoch auch wichtig, die Befugnisse und Rechte derjenigen zu respektieren, die sich aus persönlicher Verbundenheit heraus gegenseitig beraten.

Die Tatsache, dass die Bundesregierung bereit ist, bestimmte Vorschläge des Bundesrats zu prüfen, zeigt, dass eine ausgewogene Lösung angestrebt wird. Die endgültige Gesetzgebung sollte sowohl die Qualität der steuerlichen Hilfeleistung gewährleisten als auch die Freiheit der Bürger, sich in informellen Kontexten gegenseitig zu beraten, respektieren. Dies ist ein komplexes Thema, bei dem die Interessen und Bedenken aller Beteiligten sorgfältig abgewogen werden müssen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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