ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 08.10.2023 – Gericht erlaubt Zwangsgeld bei fehlendem Masernimpfnachweis
    08.10.2023 – Gericht erlaubt Zwangsgeld bei fehlendem Masernimpfnachweis
    SICHERHEIT | Steuer & Recht | Das Verwaltungsgericht Berlin hat in den Beschlüssen 14 L 210/23 und 14 L 231/23 vom 11. und 15. September 2023 entschieden, dass Gesundheitsä...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Sicherheit:


SICHERHEIT | Steuer & Recht |

Gericht erlaubt Zwangsgeld bei fehlendem Masernimpfnachweis

 

Verwaltungsgericht Berlin entscheidet über Impfpflicht an Schulen

Das Verwaltungsgericht Berlin hat in den Beschlüssen 14 L 210/23 und 14 L 231/23 vom 11. und 15. September 2023 entschieden, dass Gesundheitsämter den Nachweis einer Masernimpfung von Schülern fordern dürfen und im Falle des Nichtnachweises auch ein Zwangsgeld androhen können. Diese Entscheidung erging in mehreren Eilverfahren, in denen minderjährige Schüler betroffen waren, deren Eltern sich gegen die Impfpflicht gewehrt hatten.


Gemäß dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) müssen Personen, die Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen besuchen, nachweisen, dass sie ausreichend gegen Masern geimpft sind. Das Gesundheitsamt im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin hatte die Erziehungsberechtigten der betroffenen Schüler darauf hingewiesen, dieser Pflicht nachzukommen. Als die Eltern dem nicht nachkamen und auch keine ärztlichen Bescheinigungen vorlegten, forderte die Behörde die Vorlage eines Masernimpfnachweises und drohte ein Zwangsgeld von 200 Euro an. Die Begründung beruhte auf der erheblichen Ansteckungsgefahr und den schwerwiegenden Komplikationen, die mit Masern einhergehen können. Ein Gemeinschaftsschutz sei erst gegeben, wenn mindestens 95 % der Bevölkerung immun seien.

Die betroffenen Eltern reichten jeweils Eilanträge ein und argumentierten, dass die Nachweispflicht verfassungswidrig sei und mit erheblichen gesundheitlichen Risiken einhergehe. Sie könnten die Impfung nicht gegen den Willen ihrer Kinder durchsetzen.

Die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts wies die Eilanträge zurück und befand, dass die mit Zwangsgeldandrohung verbundenen Nachweisanforderungen höchstwahrscheinlich rechtmäßig seien. Das IfSG zur Nachweispflicht sei nicht evident verfassungswidrig, sondern im Einklang mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2022 bezüglich nicht schulpflichtiger Kinder. Die Regelung sei verhältnismäßig, da sie dazu beitragen könne, die Impfquote in der Bevölkerung zu erhöhen und die Ansteckungsgefahr zu reduzieren. Die Masernimpfung sei wissenschaftlich als hochwirksam erwiesen und wirke lebenslang.

Die Beschlüsse betonen, dass das Elternrecht nicht als Freiheit der Eltern zur Selbstbestimmung, sondern zum Schutz des Kindes gewährt werde und sich am Kindeswohl orientieren müsse. Die Aufforderungen zur Impfnachweis-Vorlage und die Zwangsgeldandrohungen wurden als rechtlich angemessen erachtet.

Gegen diese Entscheidungen kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde eingelegt werden.


Kommentar:

Die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin sind von großer Bedeutung im Zusammenhang mit der Impfpflicht gegen Masern und ihren Auswirkungen auf den Schulbesuch. Sie verdeutlichen, dass Gesundheitsämter den Nachweis einer Masernimpfung von Schülern verlangen können, um die öffentliche Gesundheit zu schützen. Die Gerichtsentscheidung basiert auf der Annahme, dass die Impfpflicht im Einklang mit dem Kindeswohl steht und dazu beiträgt, die Verbreitung von Masern zu verhindern.

Diese Beschlüsse sind jedoch nicht endgültig und können beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg angefochten werden. Es wird interessant sein zu sehen, wie sich dieser rechtliche Streit in Bezug auf Impfpflicht und individuelle Freiheiten weiter entwickelt und ob er Auswirkungen auf andere Impfvorschriften haben wird. In jedem Fall betonen diese Entscheidungen die Bedeutung der Impfung als Instrument zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten und zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Gesundheit.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken