ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 05.10.2023 – Bekämpfung von Finanzkriminalität: BRAK sieht Nachbesserungsbedarf bei Plänen für neue Behörde
    05.10.2023 – Bekämpfung von Finanzkriminalität: BRAK sieht Nachbesserungsbedarf bei Plänen für neue Behörde
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Ein neues Bundesamt soll die Bekämpfung von Finanzkriminalität schlagkräftiger machen. An dem entsprechenden Gesetzentwurf des BMF sieht die BRAK...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Bekämpfung von Finanzkriminalität: BRAK sieht Nachbesserungsbedarf bei Plänen für neue Behörde

 

Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität vorgelegt, das die Einrichtung eines neuen Bundesamtes zur Bekämpfung von Finanzkriminalität vorsieht. Dieses Bundesamt soll die Kräfte der Aufsichtsbehörden bündeln und zielt darauf ab, die Bekämpfung von Finanzkriminalität in Deutschland effizienter zu gestalten. Der Entwurf beinhaltet auch Anpassungen der geldwäscherechtlichen Vorschriften, insbesondere im Bereich der Geldwäscheaufsicht und Sanktionen, sowie Regelungen zur Einrichtung eines Immobilientransaktionsregisters.

In ihrer Stellungnahme äußerte die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) Bedenken und Kritikpunkte zum vorgelegten Gesetzentwurf. Die BRAK bemängelte insbesondere die sehr knappe Frist, innerhalb derer sie den Entwurf zur Prüfung erhielt, was eine umfassende Analyse des Dokuments erschwerte.

Die BRAK betonte, dass der Gesetzentwurf in seiner derzeitigen Form die Rechtsanwaltskammern nicht ausdrücklich als Stellen für die Erstellung von aufsichtsrechtlichen Analysen im Rahmen des risikobasierten Ansatzes bei der Überwachung der Einhaltung des Geldwäschegesetzes (GwG) erwähnt. Sie forderte daher eine Erweiterung des Entwurfs, um Rechtsanwaltskammern in die Möglichkeit gemeinsamer Risikoanalysen einzubeziehen.

Des Weiteren verlangte die BRAK die Aufnahme in den "ressortübergreifenden Steuerungskreis", der für die strategische Ausrichtung des risikobasierten Ansatzes und die Koordinierung der nationalen Risikoanalyse verantwortlich ist. Dies sei notwendig, um den spezifischen Interessen und Anforderungen von Rechtsanwälten gerecht zu werden.

Der Entwurf enthält derzeit die Möglichkeit, vertretungsberechtigte Personen zu bestätigen, aber er beschränkt die Befugnis zur Mitteilung im Transparenzregister auf die bestätigte Person. Die BRAK argumentiert, dass dies geändert werden sollte, um den Interessen von Mandanten gerecht zu werden, die einen rechtsberatenden Vertreter in verschiedenen Phasen des Verfahrens benennen möchten.

Die BRAK äußerte auch Bedenken hinsichtlich der Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht (ZfG) und forderte eine differenzierte Sichtweise bei der Koordinierung der Aufsichtstätigkeit. Dies sollte die Besonderheiten der verschiedenen Verpflichtetengruppen und Berufsgruppen im Nichtfinanzsektor berücksichtigen.

Schließlich forderte die BRAK Klarstellungen bezüglich des Bußgeldtatbestands und schlug vor, eine Übergangsvorschrift aufzunehmen, um bestehende Verpflichtungen zu berücksichtigen.

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken