ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 05.10.2023 – BFH: Abzug von Aufwendungen einer Ruhestandsbeamtin im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Gewerkschaftstätigkeit als Werbungskosten
    05.10.2023 – BFH: Abzug von Aufwendungen einer Ruhestandsbeamtin im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Gewerkschaftstätigkeit als Werbungskosten
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Der BFH entschied, dass Aufwendungen einer Ruhestandsbeamtin im Zusammenhang mit ihrer ehrenamtlichen Gewerkschaftstätigkeit als Werbungskosten bei...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

BFH: Abzug von Aufwendungen einer Ruhestandsbeamtin im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Gewerkschaftstätigkeit als Werbungskosten

 

Am 28. Juni 2023 hat der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil VI R 17/21 über den Abzug von Aufwendungen einer Ruhestandsbeamtin im Zusammenhang mit ihrer ehrenamtlichen Gewerkschaftstätigkeit entschieden. Das Urteil wirft Licht auf die steuerliche Behandlung von Aufwendungen, die im Rahmen von ehrenamtlichen Tätigkeiten anfallen.

In dem vorliegenden Fall hatte eine Ruhestandsbeamtin Aufwendungen, wie Fahrtkosten und Mitgliedsbeiträge, für ihre ehrenamtliche Tätigkeit in einer Gewerkschaft geltend gemacht. Sie argumentierte, dass diese Aufwendungen als Werbungskosten geltend gemacht werden sollten.

Der BFH entschied, dass die Aufwendungen der Ruhestandsbeamtin im Zusammenhang mit ihrer ehrenamtlichen Gewerkschaftstätigkeit als Werbungskosten abzugsfähig sind. Dies basierte auf der Argumentation, dass die ehrenamtliche Tätigkeit in einer Gewerkschaft eng mit ihrer früheren dienstlichen Tätigkeit als Beamtin verknüpft war und somit einen direkten Bezug zu ihren Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit aufwies. Da diese Aufwendungen beruflich veranlasst waren und die Gewerkschaftstätigkeit die dienstliche Tätigkeit der Beamtin unterstützte, waren sie als Werbungskosten abzugsfähig.

Das Urteil des BFH hat weitreichende Auswirkungen auf Ruhestandsbeamte und andere Personen, die ehrenamtliche Tätigkeiten ausüben, die mit ihrer früheren beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehen. Es verdeutlicht die Möglichkeit, bestimmte Aufwendungen im Rahmen von ehrenamtlichen Tätigkeiten als Werbungskosten geltend zu machen.

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken