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  • 04.10.2023 – Besserer Asbestschutz für Arbeitnehmer
    04.10.2023 – Besserer Asbestschutz für Arbeitnehmer
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Das EU-Parlament hat neue Regeln verabschiedet, um EU-Arbeitnehmer vor Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit Asbest zu schützen und die frühzeiti...

Für Sie gelesen

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hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Besserer Asbestschutz für Arbeitnehmer

 

 

Das EU-Parlament hat am 3. Oktober 2023 eine bahnbrechende Richtlinie verabschiedet, die darauf abzielt, EU-Arbeitnehmer vor Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit Asbest zu schützen und die frühzeitige Erkennung von Asbest zu verbessern. Die Richtlinie, die bereits mit den Mitgliedstaaten vereinbart wurde, senkt den Grenzwert für die Asbestexposition am Arbeitsplatz erheblich und fordert die Einführung präziserer Technologien zur Erkennung dünner Asbestfasern.

Niedrigere Exposition und modernere Erkennungstechnologie

Eine der zentralen Maßnahmen der Richtlinie besteht darin, die Exposition gegenüber Asbestfasern drastisch zu verringern. Der Grenzwert für die Exposition am Arbeitsplatz wird von 0,1 auf 0,01 Fasern Asbest pro Kubikzentimeter (cm³) ohne Übergangsfrist gesenkt. Nach einer Übergangszeit von höchstens sechs Jahren sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Elektronenmikroskopie zur Messung von Asbest einzusetzen, was die Messung dünner Asbestfasern ermöglicht. Sie haben dann die Möglichkeit, den Grenzwert entweder auf 0,002 Fasern/cm³ ohne dünne Fasern oder auf 0,01 Fasern/cm³ einschließlich dünner Fasern zu senken.

Die Richtlinie enthält auch robustere Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmer, darunter die Verpflichtung zur Verwendung individueller Schutzausrüstung und Atemschutzgeräte, sichere Reinigung von Arbeitskleidung, ein Dekontaminationsverfahren und strenge Schulungsanforderungen.

Ehrung der Berichterstatterin Véronique Trillet-Lenoir

Die Berichterstatterin des Dossiers, Véronique Trillet-Lenoir, die sich leidenschaftlich für die Gesundheit der europäischen Bürger eingesetzt hatte, verstarb am 9. August 2023, bevor die Richtlinie endgültig verabschiedet wurde.

 

Kommentar:

Die Verabschiedung dieser neuen Richtlinie durch das EU-Parlament ist ein bedeutender Schritt zur Sicherung der Gesundheit und Sicherheit von EU-Arbeitnehmern. Die drastische Senkung des Grenzwerts für die Asbestexposition und die Einführung modernerer Erkennungstechnologien sind entscheidende Maßnahmen, um das Risiko im Zusammenhang mit Asbestbelastung zu minimieren.

Der tragische Verlust von Véronique Trillet-Lenoir, die maßgeblich an dieser Richtlinie gearbeitet hat, wird in den Worten von Dragoş Pîslaru, dem Vorsitzenden des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, gewürdigt. Diese Richtlinie ehrt ihr Vermächtnis und wird Arbeitnehmern in der gesamten EU einen besseren Schutz bieten.

Der nächste Schritt besteht darin, dass der Rat den Text formal billigen muss, bevor er im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird und in Kraft tritt. Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines sichereren Arbeitsumfelds für alle Arbeitnehmer in der Europäischen Union.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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