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  • 04.10.2023 – Inflationsausgleich für rechtliche Betreuerinnen und Betreuer
    04.10.2023 – Inflationsausgleich für rechtliche Betreuerinnen und Betreuer
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer sollen eine Sonderzahlung erhalten, um die finanzielle Mehrbelastung abzufedern, die ihnen infolge der Inflati...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Inflationsausgleich für rechtliche Betreuerinnen und Betreuer

 

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der eine Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuerinnen und Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer vorsieht. Dieser Schritt wird unternommen, um die finanzielle Mehrbelastung aufgrund der Inflation abzufedern, der diese Gruppen ausgesetzt sind. Der Gesetzentwurf enthält auch Änderungen am Betreuungsorganisationsgesetz, um ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer bei der Prüfung ihrer persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit zu entlasten.

 

Kommentar:

Der beschlossene Gesetzentwurf zur Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für Betreuerinnen und Betreuer, einschließlich beruflicher und ehrenamtlicher Betreuer, ist ein wichtiger Schritt, um die finanzielle Belastung dieser Gruppen in Zeiten steigender Inflation zu mildern. Die Arbeit, die sie leisten, um Menschen in schwierigen Lebenssituationen zu unterstützen, ist von unschätzbarem Wert und verdient Anerkennung und angemessene Vergütung.

Die vorgeschlagene Sonderzahlung von 7,50 Euro pro Monat und pro geführter Betreuung für berufliche Betreuerinnen und Betreuer ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, um die gestiegenen Kosten, insbesondere für Betreuungsvereine, abzufedern. Ebenso ist die Inflationsausgleichs-Sonderzahlung von 24 Euro pro Jahr und pro geführter Betreuung für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer ein wichtiger Schritt, um ihre Arbeit angemessen zu honorieren.

Die geplante Änderung des Betreuungsorganisationsgesetzes, die bürokratische Hürden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer reduzieren soll, ist ebenfalls lobenswert. Sie wird dazu beitragen, dass mehr Menschen bereit sind, ehrenamtliche Betreuungsaufgaben zu übernehmen, und die bürokratischen Anforderungen nicht als Hindernis empfinden.

Insgesamt zeigt dieser Gesetzentwurf das Bemühen der Bundesregierung, die Situation von Betreuerinnen und Betreuern zu verbessern und die Anerkennung ihrer wichtigen Arbeit zu stärken. Es ist zu hoffen, dass dieser Schritt im Parlament unterstützt wird und die Betreuerinnen und Betreuer die erwartete finanzielle Entlastung erhalten.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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