Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht |
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in einem Schreiben die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) und andere Institutionen darum gebeten, ihre Mitglieder über die dringende Notwendigkeit von Eintragungen von Rechtseinheiten im Transparenzregister zu informieren. Falls diese Eintragungen bisher noch nicht vorgenommen wurden, wird nachdrücklich empfohlen, dies schnellstmöglich zu erledigen.
Bußgeld und öffentliche Bekanntmachung vermeiden
Diese Bitte des BMF ist vor dem Hintergrund der gesetzlichen Übergangsfristen für die Eintragung von zuvor nicht eintragungspflichtigen Unternehmen zu sehen. Die Übergangsfristen waren gestaffelt, mit Stichtagen am 31. März, 30. Juni und 31. Dezember 2022, wie in § 59 Absatz 8 des Geldwäschegesetzes (GwG) festgelegt. Unternehmen, die ihre Eintragung innerhalb eines Jahres nach Ablauf dieser Fristen vornehmen, können Bußgelder und die öffentliche Bekanntmachung der Bußgeldentscheidung auf der Website des Bundesverwaltungsamtes vermeiden, gemäß § 59 Absatz 9 GwG.
Relevanz für Wirtschaftsprüfer und deren Mandanten
Für Unternehmen, die Mandanten von Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern (WP/vBP) sowie deren Berufsgesellschaften sind, ist die fristgerechte Eintragung von größter Bedeutung. Diese Maßnahme dient dazu, mögliche Bußgelder und die öffentliche Bekanntmachung einer Bußgeldentscheidung zu verhindern. Ebenso sollten Berufsgesellschaften von WP/vBP überprüfen, ob sie ihren Eintragungspflichten bereits nachgekommen sind.
Die Aufforderung des Bundesministeriums der Finanzen, die Eintragung von Rechtseinheiten im Transparenzregister nicht zu vernachlässigen, ist von großer Wichtigkeit. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Geldwäschebekämpfung und Transparenz sicherzustellen. Unternehmen, die Mandanten von Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern sind, sollten diesem Appell nachkommen und sicherstellen, dass ihre Eintragungen im Transparenzregister vollständig und fristgerecht erfolgen. Dadurch können sie nicht nur mögliche Bußgelder vermeiden, sondern auch die Reputation und Integrität ihres Unternehmens wahren. Es ist ratsam, sich zeitnah über die individuellen Eintragungspflichten zu informieren und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Schritte unternommen werden. Dieser Schritt ist ein wichtiger Beitrag zur Einhaltung von Compliance-Richtlinien und zur Stärkung der Transparenz in Unternehmen.
Von Engin Günder, Fachjournalist
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.