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  • 29.09.2023 – LG München II verkennt Unterschied zwischen Berufung und Revision
    29.09.2023 – LG München II verkennt Unterschied zwischen Berufung und Revision
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Zwar ist das Berufungsgericht grundsätzlich an die Tatsachenfeststellung der ersten Instanz gebunden, bei Zweifeln muss es aber neue Beweise erhebe...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

LG München II verkennt Unterschied zwischen Berufung und Revision

 

Ein aktueller Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Rolle von Berufungsgerichten bei der Überprüfung von Tatsachenfeststellungen in zivilrechtlichen Verfahren betont und eine wichtige Klarstellung in Bezug auf die Pflicht zur Neubewertung von Beweisen gegeben.

Grundsätzlich sind Berufungsgerichte gemäß § 529 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) an die Tatsachenfeststellungen der ersten Instanz gebunden. Dies bedeutet, dass sie die Fakten, die von der Vorinstanz festgestellt wurden, zugrundelegen müssen. Allerdings können konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Feststellungen aufkommen lassen und somit eine erneute Feststellung erforderlich machen.

Der vorliegende Fall betraf eine Eigenbedarfskündigung, bei der die Mieter Zweifel daran hatten, dass der Eigenbedarf tatsächlich gegeben war. Die Vermieterin hatte vor der Kündigung angekündigt, die Immobilie verkaufen zu wollen, und erst danach erklärt, sie wolle selbst mit ihren Söhnen in das Haus einziehen. In der ersten Instanz wurden die Mieter zur Räumung verurteilt, obwohl sie auf Widersprüche in den Zeugenaussagen der Vermieterin und ihres Sohnes hinwiesen.

Das Landgericht München II hatte in diesem Fall keine neue Beweisaufnahme durchgeführt und sich an die Beweiswürdigung der Vorinstanz gehalten. Es argumentierte, dass bloße subjektive Zweifel der Mieter nicht ausreichen würden, um von den erstinstanzlichen Feststellungen abzuweichen.

Der BGH entschied jedoch anders. Er betonte, dass das Berufungsgericht nicht nur Rechtsfehler überprüfen sollte, sondern auch in der Pflicht sei, neue Beweise zu erheben, wenn Zweifel an den erstinstanzlichen Feststellungen bestehen. Dies gelte auch dann, wenn das Berufungsgericht die Beweisaufnahme anders wertet als die Vorinstanz. Der BGH hob das Urteil des Landgerichts München II auf und verwies den Fall an eine andere Kammer des Landgerichts zur erneuten Prüfung, bei der die Einwendungen der Beklagten berücksichtigt werden müssen.

Die Entscheidung des BGH stellt sicher, dass Berufungsgerichte eine wichtige Rolle bei der Sicherstellung einer "fehlerfreien und überzeugenden" Entscheidung in Zivilverfahren spielen. Sie müssen nicht nur auf mögliche Rechtsfehler achten, sondern auch sicherstellen, dass Tatsachenfeststellungen korrekt und vollständig sind. Dies stärkt die Rechte der Parteien und trägt zur Integrität des Rechtssystems bei.


Kommentar:

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) stellt klar, dass Berufungsgerichte nicht nur Rechtsfehler überprüfen dürfen, sondern auch in der Pflicht sind, neue Beweise zu erheben, wenn konkrete Anhaltspunkte Zweifel an erstinstanzlichen Feststellungen begründen. Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung der Berufungsinstanz bei der Gewinnung einer "fehlerfreien und überzeugenden" Entscheidung.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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