ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 29.09.2023 – Prozesskosten bei rechtswidrigen Kontosperren durch Social-Media-Konzerne
    29.09.2023 – Prozesskosten bei rechtswidrigen Kontosperren durch Social-Media-Konzerne
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Das Landgericht Lübeck hat in einem kürzlich entschiedenen Fall (Az. 15 O 2/23, Urteil vom 02. Juni 2023) eine bedeutende Entscheidung bezüglich ...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Gerichtsentscheidung zu Prozesskosten bei rechtswidrigen Kontosperren durch Social-Media-Konzerne

 

Das Landgericht Lübeck hat in einem kürzlich entschiedenen Fall (Az. 15 O 2/23, Urteil vom 02. Juni 2023) eine bedeutende Entscheidung bezüglich der Prozesskosten getroffen, die im Zusammenhang mit rechtswidrigen Kontosperren durch Social-Media-Konzerne auftreten können.


Fallhintergrund

In diesem Fall hatte ein Social-Media-Konzern das Konto einer Nutzerin ohne Vorwarnung wegen angeblich unzulässiger Inhalte deaktiviert. Die betroffene Nutzerin beantragte eine Überprüfung durch das Unternehmen, erhielt jedoch keine Antwort. Selbst die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts führte nicht zu einer Lösung des Problems. Der Anwalt erhielt lediglich eine Standard-E-Mail vom Unternehmen, in der unklar blieb, ob und wann eine Antwort erfolgen würde. Angesichts dieser Situation beantragte der Anwalt eiligen Rechtsschutz beim Landgericht Lübeck mit dem Ziel, dem Unternehmen zu untersagen, das Konto endgültig zu löschen. Doch noch bevor das Gericht über diesen Antrag entscheiden konnte, gab das Unternehmen das Konto der Nutzerin wieder frei.

Streit um die Prozesskosten

Obwohl das Konto der Nutzerin wiederhergestellt wurde, waren zu diesem Zeitpunkt bereits Gerichts- und Anwaltskosten entstanden. Das Unternehmen weigerte sich, diese Kosten zu übernehmen, mit der Begründung, es habe nie beabsichtigt, das Konto endgültig zu löschen, und daher sei eine gerichtliche Intervention unnötig gewesen.

Entscheidung des Landgerichts Lübeck

Das Landgericht Lübeck sah dies anders und entschied zugunsten der Nutzerin. Das Gericht verurteilte das Unternehmen dazu, die Prozesskosten zu tragen. Die Begründung lautete, dass aufgrund des undurchsichtigen Verfahrens seitens des Unternehmens die Nutzerin zu Recht befürchtet hatte, ihr Konto und damit ihre persönlichen Daten endgültig zu verlieren. Die internen Absichten und Prozesse des Unternehmens seien für die Nutzerin nicht erkennbar gewesen und daher nicht relevant.

Spielraum für Nutzer bei gerichtlicher Hilfe

Die Entscheidung des Landgerichts Lübeck betonte auch, dass Nutzer einen gewissen Spielraum haben, wann sie gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Dies resultiert aus der Tatsache, dass Plattformbetreiber zwar vorgerichtliche Abhilfemöglichkeiten anbieten, jedoch unklar lassen, wie und wann sie darauf reagieren werden. Hinzu kommt die mangelnde Transparenz bezüglich der Speicherung persönlicher Daten nach einer Kontodeaktivierung und des Zeitpunkts des Löschungsprozesses.

Die Entscheidung des Landgerichts Lübeck vom 2. Juni 2023 wurde durch einen Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 26. August 2023 (Az. 10 W 15/23) bestätigt und ist somit rechtskräftig.

Kommentar:

Diese Gerichtsentscheidung ist von großer Bedeutung, da sie die Frage der Prozesskosten in Fällen von rechtswidrigen Kontosperren durch Social-Media-Konzerne klärt. Die klare Botschaft des Gerichts lautet, dass Nutzerinnen und Nutzer berechtigt sind, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn sie aufgrund undurchsichtiger Verfahrensweisen der Unternehmen befürchten, ihre Konten und persönlichen Daten dauerhaft zu verlieren. Diese Entscheidung setzt ein wichtiges Zeichen für den Schutz der Rechte der Nutzer in der digitalen Welt.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken