ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 28.09.2023 – Stellungnahme: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz – FKBG)
    28.09.2023 – Stellungnahme: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz – FKBG)
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Finanzkriminalität soll u. a. ein Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) errichtet werden, das ...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Gesetz zur Bekämpfung von Finanzkriminalität - Stellungnahme und Forderungen der Wirtschaftsprüferkammer (WPK)

 

Kommentar: Eine Analyse der Auswirkungen und Forderungen

Das geplante Gesetz zur Bekämpfung von Finanzkriminalität hat in der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) eine umfassende Stellungnahme und klare Forderungen hervorgebracht. Das Gesetz sieht die Einrichtung eines Bundesamts zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) vor, das verschiedene Aspekte der Finanzkriminalitätsbekämpfung unter einem Dach zusammenführt.

Aussageverweigerung und Verschwiegenheitsverpflichtung

Eine der zentralen Forderungen der WPK betrifft die Aussageverweigerung aufgrund von Verschwiegenheitsverpflichtungen. Während das Gesetz Ausnahmen von der Aussagepflicht vorsieht, wenn die Auskunft zur Abwehr von Gefahren erforderlich ist, hat die WPK gefordert, dass Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (WP/vBP) stets das Recht haben sollten, ihre Aussage zu verweigern. Dies ist angesichts ihrer beruflichen Verschwiegenheitsverpflichtung von entscheidender Bedeutung.

Transparenzregister-Eintragungen und bürokratische Hürden

Die vorgeschlagene Regelung zur Überprüfung und Bestätigung der Vertretungsberechtigung für Eintragungen im Transparenzregister stößt ebenfalls auf Bedenken. Die WPK argumentiert, dass diese "bürokratische" Regelung potenziell hindernisreich für WP/vBP sein kann, die Eintragungen im Transparenzregister für ihre Mandanten vornehmen wollen. Es wird betont, dass eine Überprüfung dieser Regelung erforderlich ist.

"Scharf schalten" des Bußgeldtatbestands

Eine weitere Forderung betrifft den Bußgeldtatbestand für die Nichterfüllung der Pflicht zur Registrierung beim Geldwäscheverdachtsmeldeportal. Die WPK schlägt vor, diesen Tatbestand nicht sofort bei Inkrafttreten der Registrierungspflicht wirksam werden zu lassen, sondern erst ein Jahr später "scharf zu schalten". Dies würde den betroffenen Parteien mehr Zeit geben, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.

Weitere Regelungen von Bedeutung für WP/vBP

Neben den genannten Forderungen enthält der Gesetzesentwurf auch strengere Regelungen für Jahresabschlussprüfungen von Finanzholding-Gesellschaften und Versicherungs-Holdinggesellschaften. Diese Änderungen im Kreditwesengesetz und Versicherungsaufsichtsgesetz könnten erhebliche Auswirkungen auf die Tätigkeiten von WP/vBP haben.

Insgesamt zeigt die Stellungnahme der WPK, dass die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen weitreichende Konsequenzen für die Berufspraxis von Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern haben könnten. Es bleibt abzuwarten, wie diese Forderungen und Bedenken in den weiteren Gesetzgebungsprozess einfließen werden und welche Anpassungen am endgültigen Gesetz vorgenommen werden.

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken