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Steuer & Recht |
Im Urteil 2 Ca 101/23 des Arbeitsgerichts Verden (Aller) vom 19. September 2023 wurde über den Fall einer fristlosen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds (Kläger) durch die Arbeitgeberin (Beklagte) entschieden. Die Beklagte betreibt ein Waren- und Logistikzentrum in Achim und hatte den Kläger zur Teilnahme an einem Seminar der Schwerbehindertenvertretung in Köln beurlaubt. Die Seminargebühr und Hotelkosten wurden von der Beklagten übernommen, und der Kläger mietete für die Seminarreise einen Wagen an.
Entgegen den Vereinbarungen nahm der Kläger an gewerkschaftlich organisierten Beratungstreffen in Berlin und Hannover teil, reiste mit dem von der Beklagten zur Verfügung gestellten Wagen und verrechnete die Tankkosten mit dem Arbeitgeber. Daraufhin kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis des Klägers fristlos und außerordentlich, was vom Betriebsratsgremium gebilligt wurde. Die Beklagte warf dem Kläger vor, falsche Angaben zur Arbeitszeit gemacht und nicht im Zusammenhang mit seiner dienstlichen Tätigkeit stehende Reisekosten geltend gemacht zu haben.
Das Arbeitsgericht entschied in seinem Urteil, dass die fristlose Kündigung gerechtfertigt sei, da der Kläger seine arbeitsvertraglichen Pflichten schwerwiegend verletzt habe. Der Kläger hatte in seinem eigenen Statement zugegeben, nicht wie behauptet an dem Seminar in Köln teilgenommen zu haben und zudem nicht mit diesem Seminar zusammenhängende Reisekosten abgerechnet. Die Teilnahme an den Veranstaltungen in Berlin und Hannover stand ebenfalls nicht im direkten Zusammenhang mit seinem Betriebsratsmandat. Besonders gravierend war die Verletzung des Vertrauensverhältnisses gegenüber der Beklagten aufgrund der objektiv falschen Angaben des Klägers bezüglich seiner Arbeitszeit und Spesen.
Insgesamt rechtfertigte dieses Fehlverhalten des Klägers die außerordentliche Kündigung.
Kommentar:
Das Urteil des Arbeitsgerichts Verden (Aller) vom 19. September 2023 verdeutlicht die Konsequenzen schwerwiegender Pflichtverletzungen eines Betriebsratsmitglieds. Das Arbeitsgericht kam zu dem Schluss, dass die außerordentliche Kündigung des Klägers gerechtfertigt ist, da er in mehrfacher Hinsicht gegen arbeitsvertragliche Bestimmungen und Vertrauenspflichten verstoßen hatte.
Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Integrität und Zuverlässigkeit von Betriebsratsmitgliedern, die eine verantwortungsvolle Rolle in der Arbeitswelt wahrnehmen. Betriebsratsmitglieder müssen nicht nur die Interessen der Arbeitnehmer vertreten, sondern auch das Vertrauen des Arbeitgebers wahren. Das Urteil zeigt auch, dass das Arbeitsgericht solche Fälle sorgfältig prüft und eine außerordentliche Kündigung nur in begründeten Fällen akzeptiert.
Arbeitgeber und Betriebsräte sollten gleichermaßen die arbeitsrechtlichen Bestimmungen und Verpflichtungen kennen, um Konflikte und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. In dieser Hinsicht ist eine klare Kommunikation und Zusammenarbeit von großer Bedeutung, um Konflikte frühzeitig zu lösen und ein gutes Arbeitsklima zu bewahren.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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