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  • 26.09.2023 – Verbesserungen in der KfW-Förderung „Wohneigentum für Familien“ (WEF) ab 16.10.2023
    26.09.2023 – Verbesserungen in der KfW-Förderung „Wohneigentum für Familien“ (WEF) ab 16.10.2023
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Im Zuge des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Unterstützung des Wohnungsbaus in Deutschland verbessert die KfW die Förderbedingungen ihrer ...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Verbesserungen in der KfW-Förderung „Wohneigentum für Familien“

 

Im Rahmen des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Unterstützung des Wohnungsbaus in Deutschland hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Förderbedingungen ihres Kreditprogramms "Wohneigentum für Familien" im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) verbessert. Eine wichtige Änderung betrifft die Anhebung der Einkommensgrenzen, die zur Nutzung dieses Kreditprogramms berechtigen. Für Familien mit einem Kind wurde die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens von 60.000 Euro auf 90.000 Euro angehoben, und für jedes weitere Kind erhöht sie sich um jeweils 10.000 Euro. Darüber hinaus wurden die Höchstbeträge der Kredite, abhängig von der Anzahl der Kinder, um bis zu 35.000 Euro angehoben.

Die Förderung konzentriert sich weiterhin auf den Neubau und den Ersterwerb neu errichteter, klimafreundlicher und energieeffizienter Wohngebäude zur Selbstnutzung. Diese müssen den Kriterien der Stufen "Klimafreundliches Wohngebäude" und "Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG" entsprechen. Pro Antrag kann nur eine Wohneinheit gefördert werden. Antragsberechtigt sind Privatpersonen oder Haushalte, die mindestens 50 % (Mit-)Eigentum an selbstgenutztem Wohneigentum erwerben möchten und in denen mindestens ein leibliches oder angenommenes Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt des Antrags das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Die Förderung deckt bis zu 100 % der förderfähigen Investitionen ab, einschließlich der Baukosten, der Fachplanung, der Baubegleitung sowie der Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse und Nachhaltigkeitszertifizierung. Bei Eigenleistungen werden die Materialkosten ebenfalls als förderfähig betrachtet.

Die neuen Förderbedingungen gelten ab dem 16.10.2023. Nähere Informationen unter ­www.kfw.de/300


Kommentar:

Die Anpassung der Förderbedingungen für das Kreditprogramm "Wohneigentum für Familien" durch die KfW ist ein wichtiger Schritt zur Unterstützung des Wohnungsbaus und zur Förderung von klimafreundlichen Wohngebäuden in Deutschland. Die Anhebung der Einkommensgrenzen und die Erhöhung der Kreditbeträge, insbesondere für Familien mit Kindern, machen den Erwerb von Wohneigentum finanziell zugänglicher und fördern gleichzeitig den Umweltschutz durch energieeffiziente Gebäude.

Die Tatsache, dass die Förderung bis zu 100 % der förderfähigen Investitionen abdeckt, bietet Anreize für Bauherren, nachhaltige Bauprojekte umzusetzen. Dies wird dazu beitragen, den Wohnungsbestand in Deutschland umweltfreundlicher zu gestalten und die Klimaziele zu erreichen.

Insgesamt sind diese Maßnahmen ein positives Signal für den Wohnungsmarkt und die Bemühungen zur Schaffung von bezahlbarem und nachhaltigem Wohneigentum in Deutschland.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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