Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht |
Die EU-Kommission hat einen Richtlinienvorschlag zur Harmonisierung von Verfahrensvorschriften für die Rückerstattung überschüssiger Quellensteuer vorgestellt. Dieser Vorschlag zielt darauf ab, grenzüberschreitenden Anlegern den Zugang zu schnelleren und einfacheren Rückerstattungsverfahren zu ermöglichen, insbesondere in Fällen von Doppelbesteuerungsabkommen. Die derzeitigen Verfahren gelten als bürokratisch, langwierig und kostspielig.
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) unterstützt den Richtlinienvorschlag, setzt sich jedoch weiterhin für Verbesserungen zugunsten der Anleger ein. Insbesondere plädiert der DStV für klare Vorschriften und Datenschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der neuen digitalen Bescheinigung über die steuerliche Ansässigkeit (eTRC).
Kommentar:
Die Initiative der EU-Kommission zur Harmonisierung von Quellensteuer-Rückerstattungsverfahren ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Derzeitige Verfahren stellen für grenzüberschreitend tätige Anleger eine erhebliche Belastung dar, insbesondere wenn es um die Rückerstattung überschüssiger Quellensteuer geht. Die Vereinfachung und Beschleunigung dieser Verfahren ist daher dringend erforderlich.
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hat zu Recht darauf hingewiesen, dass Datenschutz und klare Vorschriften im Zusammenhang mit der neuen digitalen Bescheinigung über die steuerliche Ansässigkeit (eTRC) von großer Bedeutung sind. Dies gewährleistet nicht nur die Sicherheit der Daten der Anleger, sondern trägt auch dazu bei, das Verfahren transparenter und verlässlicher zu gestalten.
Die Frage des Wahlrechts der Mitgliedstaaten bei der Anwendung der Rückerstattungsverfahren ist ebenfalls von Interesse. Einheitliche Standards und Verfahren könnten die Effizienz und Effektivität dieses Prozesses erhöhen. Es ist jedoch wichtig sicherzustellen, dass Anleger von diesen Standards profitieren und nicht weiterhin durch bürokratische Hindernisse behindert werden.
Insgesamt ist die Initiative der EU-Kommission ein Schritt in die richtige Richtung, um die Rechte und Interessen von Anlegern zu schützen und grenzüberschreitende Investitionen zu erleichtern. Es bleibt jedoch zu hoffen, dass weitere Verbesserungen im Sinne der Anleger umgesetzt werden.
Von Engin Günder, Fachjournalist
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.