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  • 25.09.2023 – EU-Kommission schlägt Harmonisierung von Quellensteuer-Rückerstattungsverfahren vor
    25.09.2023 – EU-Kommission schlägt Harmonisierung von Quellensteuer-Rückerstattungsverfahren vor
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Die EU-Kommission schlägt eine Harmonisierung von Verfahrensvorschriften zur Erstattung überschüssiger Quellensteuer vor. Der DStV unterstützt d...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

EU-Kommission schlägt Harmonisierung von Quellensteuer-Rückerstattungsverfahren vor

 

Die EU-Kommission hat einen Richtlinienvorschlag zur Harmonisierung von Verfahrensvorschriften für die Rückerstattung überschüssiger Quellensteuer vorgestellt. Dieser Vorschlag zielt darauf ab, grenzüberschreitenden Anlegern den Zugang zu schnelleren und einfacheren Rückerstattungsverfahren zu ermöglichen, insbesondere in Fällen von Doppelbesteuerungsabkommen. Die derzeitigen Verfahren gelten als bürokratisch, langwierig und kostspielig.

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) unterstützt den Richtlinienvorschlag, setzt sich jedoch weiterhin für Verbesserungen zugunsten der Anleger ein. Insbesondere plädiert der DStV für klare Vorschriften und Datenschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der neuen digitalen Bescheinigung über die steuerliche Ansässigkeit (eTRC).

Kommentar:

Die Initiative der EU-Kommission zur Harmonisierung von Quellensteuer-Rückerstattungsverfahren ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Derzeitige Verfahren stellen für grenzüberschreitend tätige Anleger eine erhebliche Belastung dar, insbesondere wenn es um die Rückerstattung überschüssiger Quellensteuer geht. Die Vereinfachung und Beschleunigung dieser Verfahren ist daher dringend erforderlich.

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hat zu Recht darauf hingewiesen, dass Datenschutz und klare Vorschriften im Zusammenhang mit der neuen digitalen Bescheinigung über die steuerliche Ansässigkeit (eTRC) von großer Bedeutung sind. Dies gewährleistet nicht nur die Sicherheit der Daten der Anleger, sondern trägt auch dazu bei, das Verfahren transparenter und verlässlicher zu gestalten.

Die Frage des Wahlrechts der Mitgliedstaaten bei der Anwendung der Rückerstattungsverfahren ist ebenfalls von Interesse. Einheitliche Standards und Verfahren könnten die Effizienz und Effektivität dieses Prozesses erhöhen. Es ist jedoch wichtig sicherzustellen, dass Anleger von diesen Standards profitieren und nicht weiterhin durch bürokratische Hindernisse behindert werden.

Insgesamt ist die Initiative der EU-Kommission ein Schritt in die richtige Richtung, um die Rechte und Interessen von Anlegern zu schützen und grenzüberschreitende Investitionen zu erleichtern. Es bleibt jedoch zu hoffen, dass weitere Verbesserungen im Sinne der Anleger umgesetzt werden.


Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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