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  • 22.09.2023 – Bundestag stimmt gegen ermäßigte Umsatzsteuer in Restaurants
    22.09.2023 – Bundestag stimmt gegen ermäßigte Umsatzsteuer in Restaurants
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Am 21. September 2023 fand im Bundestag eine Abstimmung über die Einführung eines dauerhaften ermäßigten Umsatzsteuersatzes von sieben Prozent a...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Bundestag stimmt gegen ermäßigte Umsatzsteuer in Restaurants

 

Am 21. September 2023 fand im Bundestag eine Abstimmung über die Einführung eines dauerhaften ermäßigten Umsatzsteuersatzes von sieben Prozent auf den Verzehr von Speisen in Restaurants statt. Der Entwurf, der von der CDU/CSU-Fraktion zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes vorgelegt wurde, wurde in zweiter Lesung abgelehnt. Bei der namentlichen Abstimmung stimmten 367 Abgeordnete dagegen, während 284 dafür und fünf sich enthielten. Die Entscheidung basierte auf einer Empfehlung des Finanzausschusses.

Die Senkung des Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (mit Ausnahme von Getränken) von 19 Prozent auf sieben Prozent wurde ursprünglich im Juli 2020 als Maßnahme zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie eingeführt. Diese Regelung wurde mehrfach verlängert, zuletzt bis zum Ende des Jahres 2023.


Kommentar: Die Debatte über den ermäßigten Umsatzsteuersatz für Restaurants

Die Ablehnung des dauerhaften ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Restaurants im Bundestag spiegelt die anhaltende Debatte über die wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Maßnahme wider. Die Senkung des Steuersatzes auf sieben Prozent wurde ursprünglich als temporäre Unterstützung für die Gastronomiebranche in Zeiten der Pandemie eingeführt.

Befürworter argumentieren, dass ein dauerhafter niedrigerer Steuersatz die Gastronomiebranche ankurbeln und Arbeitsplätze schaffen könnte, während Gegner die finanziellen Einbußen für den Staatshaushalt betonen. Diese Debatte wirft auch Fragen nach der Nachhaltigkeit der Steuerpolitik auf, insbesondere angesichts der langfristigen wirtschaftlichen Folgen der Pandemie.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Entscheidung des Bundestags nicht endgültig ist und in Zukunft erneut über diese Frage diskutiert werden könnte, insbesondere wenn sich die wirtschaftliche Situation oder die politischen Prioritäten ändern. In der Zwischenzeit werden Restaurants und Verpflegungsdienstleister weiterhin auf die bestehenden Steuersätze achten und sich an die geltenden Vorschriften halten müssen.

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