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  • 21.09.2023 – Vereinfachungen für KMU im Steuerbereich: Einrichtung eines hauptsitzbasierten Steuersystems
    21.09.2023 – Vereinfachungen für KMU im Steuerbereich: Einrichtung eines hauptsitzbasierten Steuersystems
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Die EU-Kommission hat am 12.09.2023 im Rahmen ihres KMU-Entlastungspakets einen Vorschlag zur Einrichtung eines hauptsitzbasierten Steuersystems fü...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Erleichterungen im Steuerbereich für KMU durch hauptsitzbasiertes Steuersystem

 

Die Europäische Kommission hat im Rahmen ihres KMU-Entlastungspakets einen Vorschlag für die Einführung eines hauptsitzbasierten Steuersystems für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Änderungen an der Amtshilfe-Richtlinie 2011/16/EU am 12. September 2023 vorgelegt. Dieses neue System, das als HOT (Head Office Tax system) bezeichnet wird, zielt darauf ab, die direkte Besteuerung für KMU zu vereinfachen, die Betriebsstätten in anderen EU-Mitgliedstaaten unterhalten. Das Hauptziel besteht darin, KMU in einer frühen Phase ihrer grenzüberschreitenden Expansion zu unterstützen, indem sie die Möglichkeit haben, die Steuerbemessungsgrundlage ihrer Betriebsstätten nach den Vorschriften ihres Herkunftsmitgliedstaates zu berechnen.

Eine der bedeutendsten Eigenschaften des HOT-Systems ist, dass es für einen Zeitraum von fünf Jahren gilt und gemäß Artikel 9 verlängert werden kann, sofern die Bedingungen erfüllt sind. Die Umsetzung dieses Systems könnte die Befolgungskosten für KMU um bis zu 32 % senken und gleichzeitig das Risiko von Doppelbesteuerung, Überbesteuerung und Besteuerungsstreitigkeiten reduzieren.

Es ist jedoch zu beachten, dass der HOT-Vorschlag nur für eigenständige KMU gilt, wie sie in der Rechnungslegungsrichtlinie 2013/34/EU definiert sind, und nicht für KMU-Gruppen mit Tochtergesellschaften. Wenn KMU nach erfolgreichen Expansionen die Voraussetzungen für die Anwendung der HOT-Regelungen nicht mehr erfüllen, können sie sich für die Anwendung von BEFIT entscheiden.

Unter dem HOT-System fungiert die Steuerbehörde des EU-Mitgliedstaates, in dem sich der Hauptsitz des Unternehmens befindet, als zentrale Anlaufstelle. Hier können KMU beispielsweise ihre Steuererklärung einreichen oder das Opt-in-Verfahren für die HOT-Vorschriften beantragen. Die Steuerverwaltung des Mitgliedstaates des Hauptsitzes leitet dann die Informationen und Steuereinnahmen an die anderen EU-Mitgliedstaaten weiter, in denen das KMU Betriebsstätten hat. Der Vorschlag sieht außerdem einen zeitnahen Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden über das CCN-Netzwerk vor, wobei die EU-Kommission Durchführungsrechtsakte in Bezug auf Format und Inhalt festlegen wird.

Jeder EU-Mitgliedstaat bleibt für Prüfungen von Betriebsstätten in seinem Hoheitsgebiet verantwortlich, jedoch können gemeinsame Prüfungen von den Steuerbehörden angefragt werden.

Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, die Richtlinie bis spätestens 31. Dezember 2025 in nationales Recht umzusetzen und ab dem 1. Januar 2026 anzuwenden. Bis spätestens 31. Dezember 2031 wird die EU-Kommission einen Evaluierungsbericht vorlegen und gegebenenfalls Änderungen vorschlagen.


Kommentar: Förderung der grenzüberschreitenden Expansion von KMU

Die Einführung des hauptsitzbasierten Steuersystems (HOT) für KMU durch die Europäische Kommission ist ein wichtiger Schritt zur Förderung der grenzüberschreitenden Expansion von kleinen und mittleren Unternehmen in der EU. Diese Initiative zielt darauf ab, die bürokratischen Hürden und die steuerliche Komplexität zu reduzieren, denen KMU bei ihren internationalen Geschäftsaktivitäten gegenüberstehen.

Die Möglichkeit, die Steuerbemessungsgrundlage für Betriebsstätten in anderen EU-Mitgliedstaaten nach den Vorschriften des Herkunftsmitgliedstaates zu berechnen, wird zweifellos dazu beitragen, die Compliance-Kosten für KMU zu senken und gleichzeitig das Risiko von Steuerproblemen zu minimieren. Die klaren Regelungen zur Verlängerung des Systems und zur Anwendung auf eigenständige KMU bieten Flexibilität und Planungssicherheit.

Die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle und der zeitnahe Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden sind Schritte in die richtige Richtung, um die Umsetzung des HOT-Systems effizient zu gestalten. Es ist jedoch wichtig sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten die Richtlinie rechtzeitig in nationales Recht umsetzen, um die Vorteile dieses Systems rasch zu realisieren.

Die angekündigte Evaluierung und mögliche Anpassungen bis 2031 zeigen das Bestreben der EU-Kommission, das HOT-System kontinuierlich zu verbessern und sicherzustellen, dass es die Bedürfnisse der KMU effektiv adressiert. Insgesamt stellt diese Initiative einen positiven Schritt zur Unterstützung von KMU im internationalen Geschäftsumfeld dar.

Von Engin Günder

 

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