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Steuer & Recht |
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 19. September 2023 in einem Schreiben (IV C 1 - S-2401 / 19 / 10008 :003) in Koordination mit den obersten Finanzbehörden der Länder eine Stellungnahme zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 2 und 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) veröffentlicht.
Die Stellungnahme des BMF betrifft insbesondere die Bestimmung des Zeitpunkts für die erstmalige Übermittlung und die fortlaufende Annahme von elektronischen Daten gemäß § 45a Abs. 6 EStG im Zusammenhang mit Kapitalerträgen, die nach dem 31. Dezember 2022 zugeflossen sind und korrigiert werden müssen.
Gemäß der neuen Regelung muss die elektronische Meldung von Daten monatlich bis spätestens zum 10. des Folgemonats erfolgen, unabhängig davon, ob es sich um beschränkt oder unbeschränkt Steuerpflichtige handelt. Diese Maßnahme tritt seit dem 10. Juli 2023 in Kraft. Es sei jedoch zu beachten, dass bestimmte Meldungen über korrigierte Steuerbescheinigungen, die in die Nichtbeanstandungsregelung der Randnummer 71 des BMF-Schreibens vom Mai 2022 (BStBl I S. 860) fallen, von dieser Regelung ausgenommen sind.
Die Veröffentlichung dieses Schreibens im Bundessteuerblatt Teil I unterstreicht die rechtliche Verbindlichkeit dieser Neuregelung.
Kommentar: Transparente und zeitnahe Steuerregelungen
Die Aktualisierung der Regelungen zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge ist ein wichtiger Schritt in Richtung Transparenz und zeitnaher Informationsübermittlung. Die neuen Vorgaben zur monatlichen Meldung von Daten bieten Steuerbehörden die Möglichkeit, schneller auf korrigierte Steuerbescheinigungen zu reagieren und die Besteuerung von Kapitalerträgen effizienter zu gestalten.
Es ist zu begrüßen, dass die Regelungen unabhängig von der Steuerpflicht gelten, da dies die einheitliche Anwendung und Umsetzung erleichtert. Die Ausnahme für Meldungen, die unter die Nichtbeanstandungsregelung des BMF-Schreibens von 2022 fallen, schafft Klarheit und Rechtssicherheit für Steuerpflichtige.
Die Veröffentlichung im Bundessteuerblatt Teil I stellt sicher, dass die Neuregelungen von allen Beteiligten gut sichtbar und verbindlich sind. Dies wird dazu beitragen, die Prozesse im Zusammenhang mit Steuerbescheinigungen zu vereinfachen und die Effizienz der Steuerverwaltung zu steigern.
Von Engin Günder
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