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  • 20.09.2023 – Umfang der erbschaftsteuerlichen Befreiung eines Familienheims
    20.09.2023 – Umfang der erbschaftsteuerlichen Befreiung eines Familienheims
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Das FG Niedersachsen entschied zum Umfang der Steuerbefreiung, dass nur die Grundfläche des mit dem Familienheim bebauten Flurstücks (oder bei grÃ...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Umfang der erbschaftsteuerlichen Befreiung eines Familienheims

 

Das Urteil 3 K 14/23 vom 12. Juli 2023, erlassen vom 3. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts, wirft Licht auf die Steuerbefreiung für selbstbewohnte Immobilien, auch bekannt als Familienheim, gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4c Erbschaftsteuergesetz. Dieses Urteil klärt den Umfang der Steuerbefreiung und die Bedingungen für ihre Anwendung.

Die Steuerbefreiung für Familienheime zielt darauf ab, Erben bei der Bewahrung ihres Zuhauses zu unterstützen, indem es von der Erbschaftsteuer befreit wird. Im vorliegenden Fall hatte der Kläger sechs Flurstücke geerbt, von denen fünf im Grundbuch als ein Grundstück zusammengefasst waren.

Die zentrale Frage:

Die Frage, die das Finanzgericht beantworten musste, lautete: Welcher Teil dieses Grundstücks qualifiziert sich für die Steuerbefreiung? Die Antwort könnte je nach Sichtweise variieren – entweder im zivilrechtlichen Sinne als einzelnes Flurstück oder im Rahmen des Bewertungsgesetzes als wirtschaftliche Einheit.

Die Entscheidung des Gerichts:

Das Gericht entschied sich weder für die eine noch für die andere Sichtweise. Stattdessen stellte es fest, dass nur das tatsächlich mit dem Familienheim bebaute Flurstück von der Steuer befreit ist. Diese Entscheidung beruht auf der primären Anknüpfung des Erbschaftsteuerrechts an das Zivilrecht und der Verfassungsgebundenheit, die Befreiungsnorm restriktiv auszulegen. Dies verhindert mögliche Doppelbegünstigungen und gewährleistet die Gleichbehandlung aller Erben.

Die zukünftige Entwicklung:

Das Finanzgericht hat die Revision zugelassen, und der Fall wird nun vor dem Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen II R 27/23 verhandelt. Die Position des Bundesfinanzhofs zu dieser Frage bleibt abzuwarten und wird die Auslegung der Familienheim-Steuerbefreiung in Deutschland maßgeblich beeinflussen.


Kommentar:

Dieses Urteil trägt dazu bei, die Anwendung der Familienheim-Steuerbefreiung klarer zu gestalten und schafft Klarheit darüber, welche Flächen tatsächlich von der Steuerbefreiung profitieren können. Die restriktive Auslegung im Sinne des Zivilrechts und die Verfassungsgebundenheit sind wichtige Faktoren, die berücksichtigt wurden.

Es bleibt jedoch abzuwarten, wie der Bundesfinanzhof in dieser Angelegenheit entscheiden wird. Die endgültige Position des höchsten deutschen Steuergerichts wird die zukünftige Anwendung dieser Steuerbefreiung und die rechtlichen Rahmenbedingungen für Erbschaften, insbesondere von Immobilien, maßgeblich beeinflussen. Betroffene sollten die weitere Entwicklung dieser Rechtssache aufmerksam verfolgen.

Von Engin Günder

 

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