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  • 19.09.2023 – Besteuerung grenzüberschreitender Unternehmen
    19.09.2023 – Besteuerung grenzüberschreitender Unternehmen
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Die EU-Kommission hat am 12.09.2023 unter dem Titel BEFIT ein neues Programm für eine einfachere Besteuerung grenzüberschreitender Unternehmen vor...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Besteuerung grenzüberschreitender Unternehmen

 

Neue Regeln sollen die Befolgungskosten für multinationale Unternehmen erheblich senken.

Die Europäische Kommission hat am 12. September 2023 das BEFIT-Programm vorgestellt, das darauf abzielt, die Besteuerung grenzüberschreitender Unternehmen zu vereinfachen. Das Programm hat das Potenzial, sowohl Unternehmen als auch Steuerbehörden erheblich zu entlasten.

Einheitliche Regeln zur Festlegung der Steuerbemessungsgrundlage

Der Vorschlag enthält neue, einheitliche Regeln zur Festlegung der Steuerbemessungsgrundlage von Unternehmensgruppen. Dies soll die Befolgungskosten für große Unternehmen, die in mehreren Mitgliedstaaten tätig sind, um bis zu 65 Prozent reduzieren. Die Initiative baut auf dem internationalen Steuerabkommen der OECD/G20 über globale Mindestbesteuerung und der Ende 2022 angenommenen Richtlinie zur Säule 2 auf.

Gemeinsame Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage für Gruppenmitglieder

Ein zentraler Aspekt des Vorschlags besteht darin, dass Unternehmen, die derselben Gruppe angehören, einer gemeinsamen Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage unterliegen. Die Bemessungsgrundlagen aller Gruppenmitglieder werden in einer einzigen Grundlage zusammengeführt. Anschließend wird für jedes Gruppenmitglied ein prozentualer Anteil an der aggregierten Steuerbemessungsgrundlage berechnet. Dieser Anteil basiert auf dem Durchschnitt der zu versteuernden Ergebnisse der vergangenen drei Steuerjahre.

Kommentar: Das BEFIT-Programm der Europäischen Kommission ist ein bedeutsamer Schritt zur Vereinfachung der Besteuerung grenzüberschreitender Unternehmen. Durch die Einführung einheitlicher Regeln und die gemeinsame Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage für Gruppenmitglieder sollen erhebliche Einsparungen bei den Befolgungskosten erreicht werden. Dies ist nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Steuerbehörden von Vorteil, da es zu einer effizienteren und transparenteren Besteuerung beiträgt. Die Initiative basiert auf internationalen Vereinbarungen und zeigt die Bereitschaft der EU, Maßnahmen zur Steuervereinfachung und -transparenz zu ergreifen. Es wird interessant sein zu beobachten, wie dieses Programm in den Mitgliedstaaten umgesetzt wird und welche Auswirkungen es auf die grenzüberschreitende Unternehmensbesteuerung haben wird.

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