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  • 19.09.2023 – Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung wirksam
    19.09.2023 – Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung wirksam
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Das Arbeitsgericht Berlin hat in seinem Urteil vom 06. September 2023 (Az. 22 Ca 1097/23) die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters einer Bundesbe...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung wirksam

 

Abmahnung als entbehrlich erachtet

Das Arbeitsgericht Berlin hat in seinem Urteil vom 06. September 2023 (Az. 22 Ca 1097/23) die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters einer Bundesbehörde für rechtens erklärt. Der Kläger wurde beschuldigt, vorsätzlich die unbekleideten Brüste einer Arbeitskollegin ohne deren Einwilligung berührt zu haben.


Der Vorfall ereignete sich, als die Kollegin des Klägers über Rückenschmerzen klagte. Nach ihrer Zustimmung berührte der Kläger zunächst ihren Rücken, der nach dem Hochschieben ihrer Oberbekleidung und dem Öffnen des BHs unbekleidet war, um ihren Rücken abzutasten. Die Bundesbehörde behauptete, der Kläger habe dann ohne die Zustimmung der betroffenen Kollegin seine Hände unter ihren BH geschoben und auf ihre unbekleideten Brüste gelegt.

Nachdem der Kläger persönlich angehört und die betroffene Kollegin als Zeugin vernommen wurde, hielt das Arbeitsgericht die Aussage des Klägers, es habe sich um ein unbeabsichtigtes seitliches Berühren der Brüste bei dem Versuch, den BH wieder zu schließen, gehandelt, für unglaubwürdig. Die Darstellung der Kollegin wurde hingegen als glaubhaft erachtet. Das Arbeitsgericht fand keine Anhaltspunkte dafür, dass die Kollegin den Kläger zu Unrecht der sexuellen Belästigung beschuldigen würde. Aufgrund der Schwere der Pflichtverletzung, die möglicherweise sogar strafrechtlich relevant sein könnte, wurde eine Abmahnung als entbehrlich angesehen. Die Interessenabwägung zwischen dem Arbeitgeber und dem Kläger, der aufgrund seiner langjährigen Betriebszugehörigkeit nur noch außerordentlich gekündigt werden konnte, fiel zugunsten des Arbeitgebers aus.

Gegen dieses Urteil hat der Kläger die Möglichkeit, Berufung beim Landesarbeitsgericht einzulegen.


Kommentar:

Das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin in diesem Fall betont die ernsten Konsequenzen von Vorwürfen der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz. Es zeigt, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, solche Vorwürfe gründlich zu prüfen und angemessen zu reagieren, wenn sie als glaubwürdig erachtet werden.

In diesem speziellen Fall wurde die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters für gerechtfertigt erklärt, nachdem das Gericht die Darstellung des Mitarbeiters als unglaubwürdig ansah und die Schilderung der betroffenen Kollegin als glaubhaft erachtete. Die Entscheidung betont die Wichtigkeit, Vorwürfe der sexuellen Belästigung sorgfältig zu behandeln und die Glaubwürdigkeit der beteiligten Parteien zu berücksichtigen.

Es ist auch bemerkenswert, dass das Gericht die Abmahnung als entbehrlich ansah, was darauf hinweist, dass es die Pflichtverletzung als besonders schwerwiegend betrachtete. Dieses Urteil dient als Erinnerung daran, dass sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ernsthafte Konsequenzen haben kann und von Arbeitgebern und Gerichten konsequent geahndet wird.

Die Möglichkeit, Berufung einzulegen, ermöglicht es dem Kläger, das Urteil vor einer höheren Instanz anzufechten, und zeigt die Bedeutung eines fairen und gerechten Verfahrens in solchen Fällen.

Von Engin Günder

 

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