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Steuer & Recht |
Die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzwesen (SFDR), die seit März 2021 in Kraft ist, hat das Ziel, mehr Transparenz auf dem Finanzmarkt zu schaffen und Anlegern die Möglichkeit zu geben, fundierte Entscheidungen im Bereich nachhaltiger Anlagen zu treffen. Sie soll sicherstellen, dass Finanzintermediäre, wie Vermögensverwalter, klare und umfassende Informationen über die Nachhaltigkeit von Anlagen bereitstellen.
Die Europäische Kommission hat nun zwei Konsultationen gestartet, um die Umsetzung und Wirkung der SFDR zu bewerten. Die gezielte Konsultation richtet sich an Experten und Interessenvertreter, die unmittelbar mit der SFDR vertraut sind, während die öffentliche Konsultation an ein breiteres Spektrum von Interessengruppen gerichtet ist. Dieser Schritt zeigt das Bestreben der Europäischen Kommission, eine breite Palette von Meinungen und Erfahrungen zu berücksichtigen, um eine umfassende Bewertung durchzuführen.
Die Bewertung des SFDR-Rahmens im Dezember 2022 wurde bereits angekündigt, wobei der Schwerpunkt auf Fragen der Rechtssicherheit, der Nutzbarkeit der Verordnung und ihrer Wirksamkeit gegen Greenwashing liegt. Greenwashing bezieht sich auf irreführende Praktiken, bei denen Produkte oder Investitionen als umweltfreundlicher dargestellt werden, als sie tatsächlich sind.
Diese Konsultationen bieten eine wichtige Gelegenheit zur Überprüfung und Verbesserung der SFDR und zur Gewährleistung, dass sie ihren beabsichtigten Zweck erfüllt. Die begleitenden Workshops und die Beteiligung von Finanzkommissarin Mairead McGuinness unterstreichen das Engagement der EU-Kommission für transparente und nachhaltige Finanzpraktiken.
Die Einleitung der Konsultationen zur Bewertung der SFDR ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass nachhaltige Finanzmärkte in der EU effektiv funktionieren. Die SFDR ist ein Schlüsselelement, um Anleger vor irreführenden Praktiken zu schützen und gleichzeitig Anreize für nachhaltige Investitionen zu schaffen. Die Bewertung wird dazu beitragen, mögliche Schwachstellen zu identifizieren und sicherzustellen, dass die Verordnung effektiv gegen Greenwashing vorgeht.
Die breite Beteiligung von verschiedenen Interessengruppen und die gezielte Konsultation von Experten sind entscheidend, um ein ausgewogenes und gut informiertes Bild von der Umsetzung der SFDR zu erhalten. Dies wird dazu beitragen, klare Leitlinien für Finanzintermediäre und Anleger zu schaffen und die Rechtssicherheit im Bereich nachhaltiger Finanzen zu stärken. Die EU-Kommission sollte die Ergebnisse dieser Konsultationen sorgfältig prüfen und in zukünftigen politischen Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Finanzpraktiken berücksichtigen.
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